Höchstgericht prüft, ob die Wien-Wahl wiederholt werden muss

https://kurier.at/chronik/wien/hoechstgericht-prueft-ob-die-wien-wahl-wiederholt-werden-muss/401132112

Zu dem Artikel - der grundsätzlich durchaus in Ordnung ist (DANKE, Herr Ichner!) - ist einiges zu bemerken:

Das uns als ARTIKEL EINS Wichtige geht, in einem kleinen Satz erwähnt, ziemlich unter - Zitat: „Uns geht es nicht um Amterln im Gemeinderat, sondern um faire Wahlbedingungen“, betont Gerhard Kuchta von der Kleinpartei.

Und dazu muss man wissen, dass die Bundesverfassung und das Verfassungsgerichtshofgesetz hier für den "einfachen Bürger" gar keine andere Möglichkeit vorsieht, als dafür eine Wahlanfechtung einzubringen - und das kann (nach stehender Rechtsprechung des VfGH) erst NACH dem Endergebnis einer Wahl erfolgen!

Wenn also der SÖZ-Obmann Hakan Gördü nichts von einer Wahlwiederholung hält und in der Meldung zitiert meint „Die würde am Ergebnis nichts ändern. Zudem würden wir uns freuen, wenn uns Wahlkampfkosten und -aktivitäten in Corona-Zeiten erspart blieben.“, dann können wir dem ja grundsätzlich beipflichen - aber dazu brauchen wir eben andere Gesetze und andere höchstgerichtliche Entscheidungen! Die einzige Alternative dazu wäre nämlich "Hände falten, Gosch'n halten!"

Dass insbesondere die etablierten Parteien „gelassen“ sind und die Aufregung in Grenzen hält - zumindest in der offiziellen Stellungnahme an den Kurier: No na!

Aber besonders stechen dabei die NEOS heraus. Warum?

Weil das, was sie hier als Gründe "nicht nachvollziehen können" ein Punkt war, den sie selber am 29.4.2020 in ebendiesen Kurier getragen haben: "Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?". Zitat: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt.

Den weiteren höchst merkwürdigen Verlauf in der Sache können Sie in gepackter Form im Beitrag auf der Homepage von ARTIKEL EINS nachlesen.

Und was hat sich auf einmal dermaßen geändert, dass die NEOS ursprünglich selbst medial vermarktete Initiativen nicht mehr nachvollziehen können?

Oh, stimmt - sie sitzen jetzt ja in der Stadtregierung. Was sich bei einem anderen Wahlergebnis bei einer Wiederholung als Glücksfall in Luft auflösen könnte.

Sechster Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 23. November 2020, 09:49
An: Kanzlei des österr. Bundespräsidenten; Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI
Cc: ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV; DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Sechster Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie unseren bereits sechsten Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

Klein(st)partei beeinsprucht Wien-Wahl

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

DA zu: VfGH stellt repräsentative über direkte Demokratie

Zitat: "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch."

Nein, das ist nicht bloß "so eine lokale Geschichte" - das hat enorme Tragweite!

Denn was ist die Begründung der Aufhebung?

Zitat: Der VfGH folgte diesem Ansuchen, weil das Vorarlberger Gemeindegesetz in seinen Augen gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie verstößt. Im Landes-Volksabstimmungsgesetz ist derzeit vorgesehen, dass eine derartige Entscheidung des Volkes die Entscheidung des sonst zuständigen Gemeindeorgans ersetzt. Ein solches Modell aber widerspreche „dem repräsentativ-demokratischen System der Gemeindeselbstverwaltung“. Im Mittelpunkt des repräsentativ-demokratischen System stehe nämlich die Gemeindevertretung, die vom Gemeindevolk gewählt wird und der alle anderen Gemeindeorgane für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde verantwortlich sind. Gegen verbindliche Volksabstimmungen gebe es verfassungsrechtlich dann nichts einzuwenden, wenn diesen Abstimmungen eine Willensbildung der Gemeindevertretung zugrunde liege – entweder indem sie die Volksabstimmung selbst einleite oder das Ergebnis für verbindlich erkläre. Dass aber die Gemeindevertretung auch gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden könne, stehe im Widerspruch zum repräsentativ-demokratischen System. Der VfGH hob deshalb jene Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes auf, die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen von Stimmberechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung durchzuführen sind. (Zitat Ende)

Gut, das war jetzt aus dem Medienbericht - hochgestochen, schwer verständlich und so weiter.

In einfachen Worten: Es gibt in der österreichischen Verfassung einerseits die sogenannte "direkte Demokratie" - also Abstimmungen, in denen das Volk direkt und verbindlich entscheidet. Und dann gibt es andererseits die sogenannte "repräsentative Demokratie", in der Politiker entscheiden - nach dem Prinzip des "freien Mandats" (nach dem sie niemandem etwas schuldig sind - nicht einmal den Wählern, nach der Wahl auch ihre davor gegebenen Versprechen einzuhalten).

Und dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs sagt: Wenn eine direktdemokratische Entscheidung nicht sowieso von den Politikern angeordnet wurde (als Feigenblatt für eine Entscheidung, die sie zwar treffen wollen - die ihnen aber ohne "Sanktus des Volkes" zu heiß ist) oder die ihnen vom Ergebnis her eh passt, dann zählt sie in Österreich Nüsse!

Selbst wenn ein von solchen Repräsentanten beschlossenes Gesetz "dem Volk" dieses Recht gibt - es zählt nicht!

In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Hier beginnt die Souveränität des Volkes - und hier endet sie gleich wieder. Ein schneller, schmerzloser Tod!

Wer hat stattdessen in Österreich das Sagen?

Die vom Volk inzwischen per freiem Mandat frei fliegend losgelösten "Repräsentanten". Repräsentanten, die sich übrigens für ihre Wahl oder drohende Abwahl die Regeln per Wahlordnung selbst geben können. Und sollte es dort eng werden, dann kommt halt ein kleines Barriererl dazu. Oder waren Sie etwa der Meinung, die prozentuellen Einzugshürden für Kleinparteien hätte es schon immer gegeben? Weit gefehlt! Die kamen erst hinzu, als die damaligen "Kleinparteien" drohten größer zu werden.

Und wer hat noch das Sagen? Liest man hier wieder im Artikel - Zitat: "... von 15 Privatpersonen angefochten, darunter auch von Eigentümern der Grundstücke, die für die Erweiterung umgewidmet werden sollten."

Alles klar?

Nein???

Weil das doch der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat???

Der Verfassungsgerichtshof - wer ist das noch einmal schnell? 

14 Rechtsexperten - acht nominiert von der Bundesregierung. Unter anderem übrigens der Ex-Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann in den Ermittlungen in der Inseratenaffäre, spätere Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. Dann drei weitere vom Nationalrat und drei vom Bundesrat nominierte Verfassungsrichter. Übrigens kein einziger "Berufsrichter" unter ihnen.

Noch Fragen?

Ja, taktisch blöd, so etwas unmittelbar vor einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wienwahl 2020 zu schreiben.

Aber glauben Sie, als halbwegs Belesener macht man sich noch irgendwelche Hoffnungen auf eine tatsächliche Rechtsstaatlichkeit in Österreich? Selbst beim "richterlosen" verfassungsmäßigen Höchstgericht???

Da mag der Einspruch - direkt dort (darüber kommt nur mehr das sprichwörtlich bekannte "Salzamt") - noch so begründet und wohl bedacht sein: Eine tatsächliche Rechtsprechung im Sinn der Verfassung, der Rechtsstaatlichkeit und des Souveräns nach Artikel 1 unserer Bundesverfassung wäre eine gewaltige Überraschung.

Sorry, no better News!

Und: Nein, eine Verfassung (also der 100jährige Greis, den wir wohl auch am kommenden Nationalfeiertag wieder feiern werden), auf deren Basis ein VfGH derartiges zur Ausschaltung des Souveräns nach Artikel 1 dieses Regelwerks tricksen kann/darf hat nichts von "Schönheit" und "Eleganz".

Wir brauchen eine Neuregelung, die den Herausforderungen von heute gerecht wird!

Offener Brief eines Mieterbeirats zu Mieterhöhungen im Wiener Gemeindebau

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 4. Oktober 2020 20:51
An: ÖHGB
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen; SPÖ; Birgit Hebein (GRÜNE); Mag. Lukas Kandlhofer (ÖVP Wien); FPÖ (Bundesgeschäftsstelle); NEOS; Team HC Strache; LINKS; Bierpartei; SÖZ; VOLT; WIFF; Pro 23; ARTIKEL EINS; Demokratische Alternative; Martina Salomon (Kurier); ORF ZiB 2; Radio Wien; ORF Online; Chefredaktion APA; Redaktion Österreich; Die Presse (Chefredaktion); Heute (UBahn-Zeitung); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; KRONE (Chefredaktion); Der Standard (Chefredaktion); Puls 4; ATV; Servus TV; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Offener Brief bezüglich der vorgeschlagenen Mieten-Erhöhung im Gemeindebau

Sehr geehrter Herr Doktor Prunbauer,

Sie finden anbei einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zum o.a. Betreff.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Fünfter Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. September 2020 20:03
An: Kanzlei des österr. Bundespräsidenten
Cc: Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI; ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV; DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Fünfter Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

anbei finden Sie unseren bereits fünften Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Wir weisen darauf hin, dass in diesem Brief unter Punkt 6. auch dringend zu ergreifende Maßnahmen enthalten sind.
Andernfalls ersuchen wir Sie um Ihre geschätzte Rückäußerung.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

Buchpräsentation: Baustelle Parlament

Genau zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung, am 1. Oktober 2020, stellt der stellvertretende Vorsitzende von Artikel Eins, Hubert Thurnhofer, sein Buch „Baustelle Parlament“ vor.

Ort: Wiener Akademikerbund
Schlösselgasse 11/1, 1080 Wien
Zeit: 19:00 Uhr
Nur mit Anmeldung unter: wien.akademiker@gmx.at

„Baustelle Parlament“ ist einerseits eine leicht verständliche Einführung in die österreichische Verfassung und gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Die Leser werden auch angeregt, darüber nachzudenken was in unserer Verfassung fehlt, ja fehlen muss, weil sich kein Mensch vor hundert Jahren vorstellen konnte, wie die Welt im Jahr 2020 aussieht. Der Autor selbst liefert viele Beispiele dafür, dass die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist. Das letzte Kapitel des Buches ist einem Vergleich mit der Schweizerischen Verfassung gewidmet. Damit will der Autor aufzeigen, dass es bereits alternative Verfassungen und Verfassungskonzepte gibt, von denen Österreich lernen kann.

Der Artikel 1, so ist der Autor überzeugt, ist übrigens einer der wenigen Artikel im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), der ohne Änderung in jeder neuen Verfassung bestehen bleiben sollte.

Links
Inhalt des Buches
https://www.thurnhofer.cc/communication/usp/kritik-der-reinen-vernunft/644-baustelle-parlament

Kommentar von Erhard Busek
https://www.thurnhofer.cc/communication/usp/kritik-der-reinen-vernunft/657-erhard-busek-ueber-baustelle-parlament

 

DA zu: Strache darf in Wien wählen

https://kurier.at/chronik/wien/bezirkswahlbehoerde-hat-entschieden-strache-darf-in-wien-waehlen/401003417

Zitat: Bezirkswahlbehörde hat entschieden: Strache darf in Wien wählen ... Bei der Liste HC ist die Freude groß. Peter Westenthaler überlegt indes, Einspruch beim Verwaltungsgericht zu erheben. (Zitat Ende)

Falls sich die Frage ergibt, ob diese Wahlberechtigung bzw. Kandidatur auch Teil unseres umfassenden Einspruchs zum gerade laufenden Wahlvorgang in Wien bzw. die Grundlagen dafür sein wird: NEIN - aus zweierlei Gründen!

Erstens braucht man nur einen Blick in § 1, Abs. 7 des geltenden Meldegesetzes zu tun: "Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat." Dann weiß man daraus: Der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen muss aus dieser Definition heraus noch gar nicht gegeben sein, sondern kann es dann irgendwann später sein - und "das überwiegende Naheverhältnis" ist eine rein subjektive Betrachtung des Gemeldeten. Von außen objektivierbar ist aus dem heraus gar nichts!

Und zweitens gibt es ganz andere Gründe, die eine Anfechtung der Wahl und der Wahlgrundlagen verfassungsrechtlich erfolgversprechend erscheinen lassen. Ganz, ganz andere! Bitte haben Sie noch etwas Geduld - wir arbeiten daran (und wundern uns, wieso das anscheinend bisher noch niemandem aufgefallen ist ... für so gut wie ALLE Wahlordnungen).

Stört uns denn der Antritt von H.C. Strache nicht?

Doch, es stört uns, dass ein Mensch, der für seine politische Auffassung in einem Video eine derart erschütternde Bankrotterklärung abgegeben hat immer noch das Vertrauen von Bürgern erhalten kann.

Es stört uns auch, dass man für den Erhalt von politischer Unterstützung Bier ausschenkt oder heiße Würstel verteilt. Denn da passt das eine zum anderen!

Es stört uns, dass diesbezüglich Gesetz, Anklage und Gericht besser zu einer Bananenrepublik passen als zu einer modernen, rechtsstaatlichen Demokratie und einem EU-Mitglied im Herzen Europas.

Aber der Hauptvorwurf - besser gesagt die Kernfrage dazu - richtet sich an die Bürger und Wähler: Was für einen Anspruch habt Ihr denn noch an eine Politik und einen Politiker, der Euch später regiert - und der dadurch maßgeblich für Euer zukünftiges Wohl und Wehe verantwortlich sein wird?

Das da reicht? SO ein Typ, ein Freibier und heiße Würstel???

Dann bitte wundert Euch später nicht, wenn Eure eigene Zukunft auch dementsprechend ausschaut!

DA zu: ÖVP-Volksanwalt plädiert für Bundesstaatsanwalt

https://orf.at/stories/3176503/

Zitat: Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) spricht sich in der „Presse“ (Freitag-Ausgabe) dafür aus, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen. (Zitat Ende)

Klingt ja auf den ersten Blick einmal gut - weil ein Weisungsrecht durch das Justizministerium auf die staatliche Anklage ja ziemlich arg nach politischer Kontrolle und Gängelung dieser Anklagebehörde klingt. Und weil ja - Zitat: Den Staatsanwaltschaften fehle die externe und begleitende Kontrolle. Sie würden „als einzige Behörde sich selbst evaluieren, das ist nicht gut“. Die Volksanwaltschaft bekomme immer wieder Beschwerden, etwa „dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist oder dass Verfahren zu lange dauern“. (Zitat Ende)

Eine Beschwerde, die wir mittlerweile vollinhaltlich teilen können! Deswegen scheint eine Verlagerung des Weisungsrechtes gut. Auf den ersten Blick - aber NUR DEN!

Weil ... was liest man da? Zitat: "Deshalb gelte es, so der frühere ÖVP-Generalsekretär, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments. Und an der Spitze stehen sollte ein Bundesstaatsanwalt, der vom Parlament bestellt und diesem verantwortlich ist."

Moment mal! Heißt das nicht, dass ein Weisungsrecht von einem Ministerium, das durch eine politische Fraktionsmehrheit im Nationalrat gestützt wird an einen Bundesstaatsanwalt übertragen wird, der von genau derselben politischen Parlamentsmehrheit besetzt wird und dieser verantwortlich ist?

Und daraus ändert sich jetzt .... was genau?

Aber eigentlich eh alles kein Problem - eigentlich. Weil - Zitat: Das Weisungsrecht der Justizministerin hält Amon für „totes Recht“ – denn es werde kaum ausgeübt, weil es „eigentlich nicht erwünscht“ sei. (Zitat Ende)

Eigentlich nicht erwünscht ... und deshalb kaum ausgeübt. KAUM! Kaum heißt was? Und in welchen Fällen?

Das, liebe Leute, ist Volks-Verarsche in Perfektion!

Man vergleiche das mit der Etablierung der Staatsanwaltschaft in unserem Verfassungsvorschlag (Artikel 16, 85, 86, 104 und 129)

Dort ist die Staatsanwaltschaft eine völlig unabhängige staatliche Anklagebehörde, die ihre Spitze aus sich selbst heraus wählt - und EINEM verantwortlich ist: Der Gesamtmenge an Wahlberechtigten, die diese Spitze bei Versagen auch jährlich abwählen kann!