"An wen richtet sich das Angebot?"

Bei EINS können nicht nur

  • politische Parteien (vor allem Kleinparteien und wahlwerbende Listen) teilnehmen, sondern auch
  • NGO’s,
  • Bürgerinitiativen,
  • sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft und
  • weitere Personengruppen,

die sich von den derzeit etablierten politischen Parteien bzw. Politikern nicht (mehr) (ausreichend) vertreten fühlen und daher selbst die Zukunft des Landes und der Bürger in politischen Gremien oder Funktionen (mit)gestalten möchten.

"Was will EINS für Gruppierungen tun?"

EINS möchte in einer Kooperation von sonst selbständigen Gruppierungen

  • bei lokalen oder überregionalen Wahlgängen eine leichtere Überwindung der Einzugshürden für politische Gremien und Funktionen und daher
  • bessere Chancen für die Erlangung eines Mandats bzw. einer politischen Funktion bieten,
  • danach bei erfolgreicher Kandidatur organisatorisch und wirtschaftlich einen gemeinsamen administrativen Betrieb der politischen Tätigkeit gewährleisten und
  • zu konsensualen Vorhaben gemeinsam tätig werden.

Durch die Bündelung der Anstrengungen unterschiedlicher teilnehmender Gruppierungen (mit unterschiedlichen Programmen und Vorgehensweisen – somit auch unterschiedlichen Zielgruppen) soll möglichst allen, aber zumindest den Kandidaten einiger Mitglieder der Einzug in die Gremien ermöglicht werden.

Ziel von EINS ist eine langfristige Kooperation auf Augenhöhe, in der sich jedes Mitglied gut aufgehoben und gemäß den geltenden Regeln fair behandelt fühlt – so dass bei allen (trotz allenfalls erst später erzielbarer Erfolge) die Überzeugung besteht, dass die Kooperation im Rahmen von EINS ein besserer Weg ist, als ein politischer Alleingang. Das bedingt jedoch auch einen hohen Anspruch im Umgang miteinander.

EINS tritt für ein einheitliches, faires und vereinfachtes Wahlrecht nach dem Prinzip „Gleiches Recht für alle“ ein – also insbesondere für einen Wegfall der Benachteiligung außerparlamentarischer und kleiner wahlwerbender Parteien. Diese Benachteiligungen betreffen z.B. unfaire Bedingungen beim Sammeln von Unterstützungserklärungen, Prozenthürden für die Erlangung von Mandaten, eine unbalancierte Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien und für Kleinparteien unleistbare Auflagen bei den Rechenschaftsberichten.

 

Die Mitgliedschaft bei EINS ist GRATIS!

"Was sind die Voraussetzungen?"

Damit man ein gleichberechtigtes Mitglied mit einem Sitz / einer Stimme in der Generalversammlung von EINS werden kann

  • muss sich eine Gruppierungen in einem schriftlichen Antrag ausdrücklich zum Statut und Arbeitsübereinkommen von EINS bekennen, somit zu den dort festgelegten und dann auch gemeinsam weiterentwickelten Zielsetzungen, Werten, Tabus, Regeln, Rechten, Pflichten und Vorgehensweisen.
  • Die Gruppierung muss die für sie geltende Satzung und zumindest das zuletzt gültige Programm bzw. Vorgehensmodell vorlegen bzw. die verfolgte Absicht schriftlich darlegen.
  • Die bisherigen Mitglieder von EINS müssen auf dieser Basis einstimmig einer Aufnahme zustimmen.

Sie sind interessiert?

Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

 





    Zur Erhöhung der Sicherheit schreiben Sie bitte das Ergebnis der Rechnung unterhalb in das graue Feld:

    EINS-Mitgliedsantrag: