DA zu: Verfassungsgerichts-Entscheidungen für Wahlen

https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6479120-958092-verfassungsgericht-kippt-regeln-fuer-kle.html

Zitat: Die wegen Corona gerade geänderten Regeln zur Teilnahme kleiner Parteien an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen sind verfassungswidrig. Sie müssen nun noch einmal überarbeitet werden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen (Az.: VerfGH 4/21, VerfGH 20 und 20 A/21). Konkret rügten die Richter die Vorgaben im Wahlgesetz für die Zahl der Unterstützerunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen. Unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie, in denen Kontakte so weit wie möglich vermieden werden müssten, seien die Quoren zu hoch. Das Verfassungsgericht regte eine Absenkung auf 20 bis 30 Prozent des Niveaus vor der Corona-Krise an. 

Wohlgemerkt: Das gilt für die Wahlen in BERLIN!

Und es war nicht die erste Entscheidung dieser Art - in DEUTSCHLAND!

https://www.zeit.de/news/2020-11/12/landtag-muss-wahl-huerden-fuer-kleine-parteien-senken

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/landtag-senkt-huerde-fuer-kleine-parteien-100.html

Wie aber war das in Österreich? Siehe unseren Einspruch gegen die Wienwahl 2020, zu der die Bedingungen für die Kleinparteien sogar noch etwas verschärft wurden.

Und diese Anfechtung wurde ab- bzw. zurückgewiesen!

Weil die Bedingungen - laut unserem Verfassungsgerichtshof hierzulande - durchaus zumutbar sind. Sowohl für die Wähler - seien sie jetzt bettlägrig, in einer CoVid-Risikogruppe etc. etc. - und auch für die Kleinparteien.

Eine reine Ermessensentscheidung durch den Verfassungsgerichtshof!

Durch einen politisch besetzten (!!!) Verfassungsgerichtshof - ohne einen einzigen "Richter von der Pike auf" et cetera, et cetera.

Wir meinen: Das kann und darf so nicht bleiben!

Siehe dazu die vorgeschlagenen Regelungen zur Judikative (Artikel 15, Kapitel 8, 11 und 12) in unserem Verfassungsvorschlag.

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

Politische Fairness, in Theorie und Praxis

Da gab es am 29.4.2020 eine Meldung im Kurier: Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?

Und man las hier - Zitat: Jede derzeit nicht im Gemeinderat vertretene Liste muss auf Landesebene 100 Unterschriften in jedem der 18 Wahlkreise sammeln, für die Bezirksvertretungswahlen sind noch einmal 50 Unterschriften pro Bezirk fällig. Macht in Summe 2.950 Unterschriften für einen Antritt auf allen Ebenen, die voraussichtlich im August gesammelt werden müssen ... Erste Listen wie „Links“, die Bierpartei oder die "Migrantenliste" SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft) forderten in den vergangenen Wochen bereits die Möglichkeit, die Unterstützungserklärungen digital abgeben zu können, um auch in Zeiten des Corona-bedingten Social Distancing eine Chance zu haben. Unterstützung bekommen sie nun von den Neos: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt. Es sei „eine Frage der Fairness, kleineren Gruppen und Parteien den Zugang zur Gemeinderatswahl gerade in diesen Zeiten so gering wie möglich zu machen“, begründet Klubobmann Christoph Wiederkehr die Initiative. (Zitat Ende)

Da denkt man sich als Leser so eines Artikels: "Wow, gerade eine kleinere politische Partei setzt sich für andere solche Parteien ein - also eigentlich die direkte Konkurrenz. SUPER!

Das denkt man sich .... bis .... na ja, zu dem Zeitpunkt, wo man als betroffene Partei und passiv Wahlberechtigter für einen Verfassungseinspruch gegen die jetzt noch unfairer gestaltete Wiener Gemeindewahlordnung 1996 recherchiert. Und dabei in den Wiener Landtagsprotokollen nachliest ... dem also vom 29.4.2020. Und was findet man da bezüglich dieses NEOS-Antrags? NICHTS! Kein Sterbenswörtchen!

Aber Moment! Wie hieß es da im weiteren Verlauf des Kurier-Artikels? Zitat: Eine Beschlussfassung in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 25. Juni wäre ausreichend, heißt es aus dem Grünen Rathausklub – und bis dahin könnte auch noch breites Einverständnis hergestellt werden, denn der Wunsch wäre, dass alle Parteien eine solche Reform mittragen. (Zitat Ende)

Also schauen wir in das Wortprotokoll vom 25.6.2020 - dazwischen war ja keine Landtagssitzung, und danach bis zur Sammlung der Unterstützungserklärungen auch keine mehr. Finden wir da etwas zu vorgesehenen Erleichterungen für die zum Sammeln von Unterstützungserklärungen angehaltenen Kleinparteien? Aber NEIN! Auch keinen NEOS-Antrag, DIESBEZÜGLICH! Sehr wohl welche zu den Wahlkampfkosten-Begrenzungen bzw. -Kontrollen bzw. Sanktionen dazu. Aber statt dem im Kurier angekündigten Antrag der NEOS zur Erleichterung für die Kleinparteien haben die Mandatare dieser Partei sogar einer "last minute"-Vorverlegung der für diese Sammlung vorgesehenen Fristen um eine Woche zugestimmt. Was es den Kleinparteien nicht LEICHTER gemacht hat, sondern NOCH SCHWERER!

Wie nennt man so etwas? Fairness? Worttreue? Vertrauenswürdigkeit? 

Oder fallen einem dazu nicht ganz andere Begriffe ein?

Zum Vergleich - aus dem Statut bzw. damit verbundenen Arbeitsübereinkommen von ARTIKEL EINS frei zitierte Passagen:

Zum Erhalt der Glaubwürdigkeit von EINS - und somit auch der in ihr vertretenen Mitglieder - wird von ihren Mandataren und Funktionsträgern im Sinn der repräsentativen Demokratie die bestmögliche Umsetzung des eigenen Programms bzw. sonstiger Wahlversprechen erwartet.

...

Durch das Versprechen, bestmöglich die gegebenen Wahlversprechen zu erfüllen werden die Mandatare von EINS daher stets auf der Suche nach freien Mehrheiten bei den jeweiligen Inhalten gemäß ihren Wahlversprechen sein, statt sich irgendeiner Parteitaktik und Koalitionszwängen zu unterwerfen.

...

EINS tritt für eine entsprechende Fairness auch gegen politische Mitbewerber ein. Die Mitglieder von EINS wollen gewählt und wiedergewählt werden, weil sie die bessere Politik machen, nicht weil anderen der Zugang erschwert wird!

...

Bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen dieses Statut bzw. Arbeitsübereinkommen ergreift der Vorstand die vorgesehenen Schritte bzw. leitet diese ein.

...

Die an EINS teilnehmenden Gruppierungen anerkennen durch ihren Beitritt derartige Verstöße in ihren Auswirkungen auch als zivilrechtlich klagbar.

...

Wurde die Öffentliche Hand dadurch geschädigt, Wähler oder Bürger in die Irre geführt oder strafrechtlich bedenkliche Handlungen gesetzt, sind durch EINS jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls auch zivilrechtliche Schritte zu erwägen und strafrechtliche Erhebungen einzuleiten.

 

Erkennen Sie einen Unterschied?

DA zu: Wählerverzeichnisse liegen auf

https://wien.orf.at/stories/3060636/

Zitat: "Seit heute liegt das Wählerverzeichnis für die Wien-Wahl am 11. Oktober in den Bezirksämtern auf. Sollte sich jemand nicht darin wiederfinden oder einen falschen Eintrag entdecken, kann das bis Donnerstag nächste Woche korrigiert werden."

Also Moment! Heute ist der 4.8.2020. Richtig? Und "Donnerstag nächste Woche" ist der 13.8.2020. Richtig?

Wann nochmal schnell müssen die Kleinparteien ihre Unterstützungserklärungen - durch Personen aus dem Wählerverzeichnis unterschrieben - spätestens bei der Wahlbehörde abgeben? Am 14.8.2020, spätestens 13.00 Uhr (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000320). Richtig?

Zitat: "Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Bezirkswahlbehörde spätestens bis 19. August."

Heißt das nicht, dass diese Sammlung aufgrund eines definitiv nicht 100% richtigen Wählerverzeichnisses erfolgt und Korrekturen dann stattfinden, wenn es für die Kleinparteien und ihre Sammlung schon zu spät ist?

Was steht da in dem ORF-Beitrag? Zitat: "Wahlberechtigte, die etwa vor Kurzem den Wohnsitz gewechselt haben, sollten sich darum kümmern, dass sie am 11. Oktober ihre Stimme abgeben können. Dafür müssen sie im Wählerverzeichnis des Wohnbezirks stehen. Tun sie das nicht, können sie ab Dienstag eine Änderung beantragen."

Na ja, klar - für den 11. Oktober geht es darum, dass die Menschen auch sicher ihre Stimme abgeben können. Weil dann sind "die Großen" betroffen. Jetzt, wo "die Kleinen" schon längst betroffen sind? Wen kümmert das?

Zitat: "Früher als gewohnt findet das Richtigstellungsverfahren heuer statt, weil der Stichtag (an den es terminlich gebunden ist) vorverlegt wurde ..."

Nutzt nur den Kleinparteien nichts, weil natürlich der Abgabeschluss für die Unterstützungserklärungen ebenfalls "last minute" vorverlegt wurde. Damit hatten es "die Kleinen" in der Vorbereitung NOCH SCHWERER!

Was liest man weiter? "... um genug Zeit zu haben für die Coronavirus-bedingt erwartete Rekordanzahl an Wahlkartenanträgen."

Jaaaa, natürlich! DA ist jetzt auf einmal Corona ein Thema - weil da muss man (für die Wahlergebnisse "der Großen") dem Magistrat genug Vorbereitungszeit geben.

Dass die Kleinparteien durch das "jedem Unterstützer zuzumuten, auf das Magistrat und nachher noch zum Postkasten/auf die Post zu gehen" noch viel stärker betroffen waren: Macht ja nix!

Ebenso wie es nichts macht, dass besonders alte oder schwerstbehinderte Menschen keine Möglichkeit haben, sich an diesem Unterstützungsprozess zu beteiligen.

Wie es auch scheißegal ist, dass die Menschen (womöglich auch Magistratsbedienstete) vor dem Magistratsbeamten deklarieren müssen, welche wahlwerbende Partei sie unterstützen. Wahlgeheimnis? Pfeif drauf!

Und außerdem sind die Kleinparteien sowieso piepegal. Die werden sowieso nix. Fragt die Medien - die wissen das (https://www.heute.at/s/umfrage-wenn-jetzt-wien-wahl-waere-wer-bekaeme-deine-stimme-100090697)!

Demokratie in Österreich - 2020. Noch Fragen?

DA zu: Endspurt bei den Kleinen

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/wien/2070315-Endspurt-bei-den-Kleinen.html

Was liest man hier? Zitat: Bis 14. August haben Kleinparteien, die nicht ausreichend stark im Landtag und Gemeinderat vertreten sind, aber bei der Wien-Wahl am 11. Oktober antreten wollen, noch Zeit, Unterstützungserklärungen zu sammeln. Einige sind laut eigenen Angaben schon fast am Ziel. Das Team HC Strache sowie "Links" sind sehr zuversichtlich, in ganz Wien auf Landtags- und Bezirksebene auf den Stimmzetteln zu kommen. ... Andere Stimmzettel-Anwärter tun sich offenbar deutlich schwerer. ... Nicht leicht tut sich auch die Gruppierung "Artikel Eins". "Wir kriegen zwar laufend Unterschriften rein, aber bei weitem nicht auf dem Level, den wir bräuchten", bedauerte der Sprecher. Die Hoffnung gibt er aber noch nicht auf: "Es können Wunder passieren." (Zitat Ende)

Warum steht hier nicht, dass "auch ARTIKEL EINS knapp dran ist, es fast geschafft hat, es gut läuft - aber halt noch ein wenig fehlt ...."?

Weil es schlicht eine Unwahrheit wäre - und auch aus reiner Taktik heraus lügen wir Sie NICHT an!

Ob das andere tun und es denen in Wahrheit gerade auch nicht so rosig geht: Es steht uns nicht zu, das zu beurteilen - denn es wären bestenfalls Vermutungen oder Hörensagen.

Was sind die Ursachen für den schlechten Zwischenstand?

Klar könnte man jetzt vieles ins Treffen führen:

  • Die Gründung erst knapp vor der kritischen Frist.
  • Den impertinenten Modus, unter dem hier die Erklärungen gesammelt werden müssen.
  • Die faktische Unmöglichkeit für Alte, Kranke oder Schwerstbehinderte, an diesem Unterstützungsprozess teilzunehmen.
  • Die Sammlung auf der Basis von noch gar nicht endgültigen Wählerverzeichnissen.
  • Dass man - Wahlgeheimnis hin oder her - vor dem Magistratsbeamten deklarieren muss, welche Partei man unterstützt.
  • Die wieder einmal Sommer/Urlaubszeit - mit noch dazu entweder Hitze oder Starkregen.
  • Corona überhaupt noch dazu.
  • Dass das Thema des Strache-Wohnsitzes quer durch alle Medien getrieben wurde - aber z.B. unser inzwischen schon vierter Offener Brief zur CoVid19-Problematik diesen Medien nicht einmal eine Kleinstnotiz wert war.
  • Und, und, und ...

Aber der Grund ist in Wirklichkeit: Sie - als Wähler und Teil des Souveräns - gehen nicht hin, um uns zu unterstützen!

Und: Das ist auch okay - weil IHR demokratisches Entscheidungsrecht!

Dass wir uns über so viele wundern, die unserer Seite, unserem Konzept und unseren Inhalten ein Like auf Social Media verpassen, aber trotzdem keine Eingangspost von diesen Personen vorliegt - ja klar. Müssen wir nicht verstehen, ist eben so! Bei Wahlvorgängen und Vorentscheidungsprozessen dazu spielen Facebook, Twitter, Instagram und Co. halt leider keine offizielle Rolle. Möglicherweise ist das bei manchen Social Media-Nutzern noch nicht ganz angekommen.

Aber ehrlich: Wenn ein H.C. Strache es nach DIESEM Ibiza-Auftritt auf den Stimmzettel für die Wienwahl 2020 schafft (mit einem Paar Würstel und einem Bier pro Unterstützung), wir als ARTIKEL EINS aber nicht: Genieren wir uns da nicht?

WIR ???
UNS ???

SIE sind der Souverän - bzw. ein maßgeblicher Teil davon!

Geniert SIE das nicht ???

Denn IHREN Job können wir in DIESEM Fall nicht tun!

Das im Medienbeitrag angesprochene "Wunder" kann geschehen, über Nacht, geht sich alles noch locker aus - aber nicht durch UNS, durch einen Messias, Zauberer, Wunderdoktor oder was auch immer dieser Art. Sondern nur ...

... durch SIE!

Corona-Sperrklausel für Kleinparteien?

Wien befindet sich im Vorwahlkampf. Es sind aber nicht SPÖ, Grüne, FPÖ, NEOS und ÖVP, die jetzt schon auf der Straße stehen, sondern die Bierpartei, die Piraten, das Team HC Strache, EINS, LINKS, SÖZ, VOLT sowie Der Wandel und MeinWien, die bis 14. August Unterstützungserklärungen für ihren Wahlantritt sammeln. Trotz Corona-Pandemie darf die Unterschrift nicht online erfolgen, sondern verlangt den persönlichen Kontakt.

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Bereits 2016 hatten die NEOS im Nationalrat einen Antrag auf Gesetzesänderung eingebracht, um eine digitale Möglichkeit für Unterstützungserklärung zu schaffen. Dieser war von den Grünen und der FPÖ befürwortet worden, hatte jedoch keine Mehrheit gefunden. Anlässlich der Neuwahlen im Herbst 2019 sprachen sich dann gar alle im Nationalrat vertretenen Parteien für eine Novellierung aus; dennoch wurde sie nicht in Angriff genommen. Dann kam Corona und mit Blick auf die Wien-Wahl stellten abermals NEOS am 29. April 2020 einen Resolutionsantrag im Wiener Gemeinderat. Abgeordnete von NEOS, ÖVP und DAÖ (jetzt: Team HC Strache) stimmten dem Antrag zu, SPÖ, Grüne und FPÖ dagegen.

Aus demokratiewissenschaftlicher Sicht ist dadurch insbesondere das passive Wahlrecht – also das Recht, gewählt zu werden – eingeschränkt. Nicht schon im Landes- oder Bezirksparlament vertretene Parteien sind gleichsam von einer „Corona-Sperrklausel“ (so Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie) betroffen, und die Ausnahmesituation einiger Monate könnte für die gesamte nachfolgende Legislaturperiode Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderats beziehungsweise der Bezirksvertretungen haben. Wäre es schon in Normalzeiten geboten, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um den Zugang zur politischen Beteiligung zu erleichtern, so verlangt die Ausnahmesituation erst recht mehr Bemühen um die Demokratie. Wahlen, Referenden, Volksbegehren, die Sammlung von Unterstützungserklärungen etc. müssen so organisiert werden, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen funktionieren.

Der lesenswerte ganze Artikel: https://www.unsere-zeitung.at/2020/07/20/corona-sperrklausel-fuer-kleinparteien/

Unterstützungserklärungen: Das große Sammeln vor der Wien-Wahl

Bis 14. August suchen jene Listen Unterstützung, die bei der Wien-Wahl 2015 den Einzug nicht geschafft haben.

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Für Listen, die es im Jahr 2015 nicht selbstständig geschafft haben, ins Stadtparlament einzuziehen, gilt es seit rund einer Woche, Unterschriften zu sammeln. Ein Monat haben die Neulinge Zeit, um die entsprechende Anzahl an Unterstützungserklärungen einzubringen. Am 14. August läuft die Frist ab.

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Artikel Eins Auf mehr Mitbestimmung setzt die Liste Artikel Eins. Auf dem Programm steht unter anderem der Einsatz für "viel mehr direktdemokratische Entscheidungen", eine "optimal gestaltete und auch so gelebte Demokratie", außerdem will man die "weit bessere Einhaltung von Wahlversprechen" forcieren.

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Um anzutreten, benötigen die Listen auf Wien-Ebene für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Bei der Bezirksvertretung liegt die Latte bei 50 Signaturen. Eine Liste unterstützen können alle, die im Herbst wahlberechtigt sind: österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Wien, die spätestens am 11. Oktober ihren 16. Geburtstag feiern. Auf der Bezirksvertretungsebene können auch nichtösterreichische EU-Bürger abstimmen.

Eine Alternative gibt es aber zum großen Sammeln: Wer die Unterstützung von fünf Nationalratsabgeordneten hat, darf ebenfalls kandidieren.

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Ganzer Artikel: https://www.derstandard.at/story/2000118899266/unterstuetzungserklaerungen-das-grosse-sammeln-vor-der-wien-wahl

DA zu: Strache und Würstel

https://kurier.at/chronik/wien/wien-wahl-wer-strache-waehlt-kriegt-ein-wuerstel/400977041

Also einmal abgesehen davon, dass dem Texter der Überschrift "Wien-Wahl: Wer Strache wählt, kriegt ein Würstel" der Pulitzer-Preis gebührt:

Wo ist der Unterschied?

Wer ARTIKEL EINS unterstützt oder wählt bekommt kein Paar Frankfurter, kein Freibier und auch kein Selfie (denn so schön sind wir nicht). Auch keine bunten Luftballons oder Kugelschreiber, keinen Notizblock, keinen Job ohne entsprechende Qualifikation, keine nicht zustehende Gemeindewohnung, keine bessere Chance auf einen öffentlichen Auftrag oder ein Gesetz nach Wahl. Auch keine als Schnäppchen verscherbelten öffentlichen Infrastrukturen oder freie Hand beim Zerstören der Natur, alter Bausubstanz oder dem zügellosen Ausbeuten der natürlichen Ressourcen.

Wer ARTIKEL EINS unterstützt bzw. wählt bekommt auch keine Götter, makellose Übermenschen oder Superstars - sondern Leute wie Du und Ich, die aber ihre Wahlversprechen auch nachher einhalten möchten und sich dafür den Arsch aufreißen werden.

Wer ARTIKEL EINS unterstützt bzw. wählt bekommt bestmöglich die Politik, die der Wähler so auch entschieden hat - für insbesondere eine Veränderung des Staates hin zu einer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die diese Namen auch verdienen.

Damit sich eben KEINE Leute hinstellen können und Stimmen für ein paar Würstel kaufen - im Verborgenen aber dabei auf Video erwischt werden wie sie willens sind, das "Best of" unseres Landes an eine zahlungskräftige Interessentin zu verhökern - nicht gerade nur um ein paar Würstel!

Aber wem dieses Angebot von ARTIKEL EINS nicht reicht: Bei Strache und wahrscheinlich auch der Bierpartei gibt es sicher ein Krügel oder Seiterl umsonst ... nein, gratis. Und sicher auch irgendwo bunte Luftballons oder Kugelschreiber. Eh meistens aus unserem Steuergeld bezahlt.

Prost und viel Spaß!

Wien-Wahl: Die Schlacht um die Stimmzettel beginnt

Während die etablierten Parteien rund drei Monate vor der Wien-Wahl am 11. Oktober wohl schon ihre Schlachtpläne finalisieren, müssen kleine Listen noch dafür kämpfen, überhaupt auf den Stimmzettel zu kommen. Seit Dienstag können sie dafür nötige Unterstützungserklärungen beglaubigen lassen, die Einreichfrist läuft bis 14. August. Einige - zum Teil neue - Gruppierungen, die antreten wollen, haben sich schon aus der Deckung gewagt.

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Von Gemeindebau-Partei zu „Artikel Eins“

Für mehr Mitbestimmung bzw. direkte Demokratie plädiert auch die Gruppierung „Artikel Eins“. Der Name bezieht sich auf Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die Bewegung setzt sich aus mehreren Initiativen zusammen - darunter die „Planetarier“ oder die „Demokratische Alternative“ von Gerhard Kuchta, der sich 2015 mit der Gemeindebau-Partei erfolglos um den Antritt bei der Wien-Wahl bemüht hat.

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Ganzer Artikel: https://www.krone.at/2191376

Auch Kleinparteien wollen auf Stimmzettel

Sie heißen „Mein Wien“, „Artikel 1“ oder „Bierpartei“: So unterschiedlich die Namen, so eint sie ein Ziel: Viele politische Kleinparteien wollen ebenfalls am Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in Wien am 11. Oktober stehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Parteien, die 2015 nicht den Einzug ins Wiener Rathaus geschafft haben, Unterstützungsunterschriften vorlegen. 

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Für mehr Mitbestimmung bzw. direkte Demokratie plädiert auch die Gruppierung „Artikel Eins“. Der Name bezieht sich auf Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die Bewegung setzt sich aus mehreren Initiativen zusammen – darunter die „Planetarier“ oder die „Demokratische Alternative“ von Gerhard Kuchta, der sich 2015 mit der Gemeindebau-Partei erfolglos um den Antritt bei der Wien-Wahl bemüht hat.

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Mindestens 50 Unterschriften im Bezirk

Kleine Listen ohne bisherigen Sitz im Landtag bzw. Gemeinderat oder in der jeweiligen Bezirksvertretung brauchen für einen Antritt eine bestimmte Anzahl an Unterstützungserklärungen. Auf Landesebene sind für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften, für eine Kandidatur für die Bezirksvertretung jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig. Die Einreichfrist läuft bis zum 14. August.

Wahlberechtigte, die einer Partei auf den Stimmzettel verhelfen wollen, können ihre Unterschrift bei der Wahlbehörde, also beim Magistratischen Bezirksamt, leisten. Die Parteien können aber auch notariell beglaubigte Unterschriften selbst sammeln und dann beim Magistrat einreichen. Dort wird geprüft, ob Alter und Hauptwohnsitz der Unterstützer passen.

Ganzer Artikel: https://wien.orf.at/stories/3057834/

 

Anmerkung:

Vielen Dank - nicht nur für die erste mediale Erwähnung, sondern auch für die nun RICHTIGE Darstellung, was die Unterschriftsleistung und -beglaubigung für die Unterstützungserklärungen angeht!