DA zu: Verfassungsgerichts-Entscheidungen für Wahlen

https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6479120-958092-verfassungsgericht-kippt-regeln-fuer-kle.html

Zitat: Die wegen Corona gerade geänderten Regeln zur Teilnahme kleiner Parteien an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen sind verfassungswidrig. Sie müssen nun noch einmal überarbeitet werden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen (Az.: VerfGH 4/21, VerfGH 20 und 20 A/21). Konkret rügten die Richter die Vorgaben im Wahlgesetz für die Zahl der Unterstützerunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen. Unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie, in denen Kontakte so weit wie möglich vermieden werden müssten, seien die Quoren zu hoch. Das Verfassungsgericht regte eine Absenkung auf 20 bis 30 Prozent des Niveaus vor der Corona-Krise an. 

Wohlgemerkt: Das gilt für die Wahlen in BERLIN!

Und es war nicht die erste Entscheidung dieser Art - in DEUTSCHLAND!

https://www.zeit.de/news/2020-11/12/landtag-muss-wahl-huerden-fuer-kleine-parteien-senken

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/landtag-senkt-huerde-fuer-kleine-parteien-100.html

Wie aber war das in Österreich? Siehe unseren Einspruch gegen die Wienwahl 2020, zu der die Bedingungen für die Kleinparteien sogar noch etwas verschärft wurden.

Und diese Anfechtung wurde ab- bzw. zurückgewiesen!

Weil die Bedingungen - laut unserem Verfassungsgerichtshof hierzulande - durchaus zumutbar sind. Sowohl für die Wähler - seien sie jetzt bettlägrig, in einer CoVid-Risikogruppe etc. etc. - und auch für die Kleinparteien.

Eine reine Ermessensentscheidung durch den Verfassungsgerichtshof!

Durch einen politisch besetzten (!!!) Verfassungsgerichtshof - ohne einen einzigen "Richter von der Pike auf" et cetera, et cetera.

Wir meinen: Das kann und darf so nicht bleiben!

Siehe dazu die vorgeschlagenen Regelungen zur Judikative (Artikel 15, Kapitel 8, 11 und 12) in unserem Verfassungsvorschlag.

DA zu: Angabe der Corona-Toten

Gut, zugegeben, wir sind ein bissl pingelig. Und wenn es um vitale Interessen von Menschen geht ganz besonders pingelig.

Dazu schauen wir auch genau hin - weil wir wollen ja keine Corona-Fakenews verbreiten.

 

 

Wir verwendeten für das Bild in diesem Beitrag doch hoffentlich seriöse Quellen: Die Seite des Sozialministeriums zu Corona und die von dort direkt verlinkte Seite "AGES Dashboard COVID19 (Datenstand des Epidemiologischen Meldesystems)" - Aktuelle Situation und Todesfälle - Screenshots von jetzt gerade. Schauen Sie bitte selber mit!

Was haben wir da? Und wir nehmen nur den für die Menschen bedeutsamsten Umstand her: Die Todesfälle.

Beginnen wir mit dem Sozialministerium dazu (aus optischen Gründen die helle Rubrik ganz unten): Todesfälle - Stand 09.03.2021, 09:30 Uhr 8.757.

Gehen wir ins verlinkte AGES-Dashboard zur Übersicht: Todesfälle - Stand 09.03.2021 00:00 Uhr 8.582.

Sehen Sie es? Ja?

Was bedeuten würde - sollten beide Werte richtig sein und auf derselben Erhebungsbasis aufsetzen, dass am 9.3.2021, also gestern zwischen 00.00 Uhr und 09.30 Uhr sage und schreibe 175 Menschen verstorben wären (an Corona - besser gesagt: MIT Corona).

Was ein wenig unwahrscheinlich klingt, wo doch am bisher schlimmsten Corona-Tag punkto Verstorbener, dem 3.12.2020, 121 Menschen verstorben sind - am GANZEN Tag!

Unser Fazit: Corona - welche Zahlen hätten Sie denn gerne?

DA zu: 2.977 Coronavirus-Tote in den Heimen

https://orf.at/stories/3197013/

Zitat: Bis heute gab es österreichweit bereits 2.977 Coronavirus-Tote in den Heimen. 2019 lebten laut Daten der Statistik Austria rund 96.000 Menschen in stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Bisher wurden in den Heimen 16.777 Bewohner positiv getestet. Davon galten knapp 1.600 als aktiv infiziert. Beim Personal waren bisher rund 9.500 positiv. Als aktiv infiziert gelten momentan 1.553 Pflegeheim-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Todesfälle wurden hier bisher keine verzeichnet. 

Nur zum Vergleich: Das AGES-Dashboard des Gesundheitsministeriums verzeichnet bis jetzt gerade 6.782 Verstorbene, die CoVid zugeordnet werden. Ob tatsächlich an CoVid verstorben steht sowieso auf einem ganz anderen Blatt!

Aber das bedeutet, dass - Status jetzt gerade - 43,9% der offiziellen Corona-Toten aus Alters- und Pflegeheimen stammt!

Und dann fragt sich noch irgendwer, ob zum Schutz der vulnerablen Gruppen alles richtig gemacht worden ist?????

Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Mittwoch, 23. Dezember 2020 13:32
An: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Inneres Karl Nehammer; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse politische Parteien; Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die politische Partei ARTIKEL EINS und meine Wenigkeit als Privatperson soeben die beiliegende Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht haben.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

Fünfter Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. September 2020 20:03
An: Kanzlei des österr. Bundespräsidenten
Cc: Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI; ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV; DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Fünfter Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

anbei finden Sie unseren bereits fünften Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Wir weisen darauf hin, dass in diesem Brief unter Punkt 6. auch dringend zu ergreifende Maßnahmen enthalten sind.
Andernfalls ersuchen wir Sie um Ihre geschätzte Rückäußerung.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

DA zu: Generalprobe laut Ministerium „erfolgreich“

https://orf.at/stories/3179066/

Zitat: Am Donnerstag ist die nicht öffentliche Generalprobe für die CoV-Ampel erfolgt – mit ihr werden ab 4. September regionale Vorgehensweisen gegen die Ausbreitung des Coronavirus fixiert. Die letzten Tests hätten „gezeigt, dass die Kommission und damit die Ampelschaltung bereits gut arbeitsfähig sind“, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit. (Zitat Ende)

Bereits gut arbeitsfähig! Hey, super!

Ääääääääh, Moment mal!

Zitat: Aus dem Ministerium hieß es, dass nun „auf Basis der vier vorgegebenen Indikatoren erstmals alle Vorgänge zur Entscheidungsfindung für eine Empfehlung auf Ampelschaltung durch den Gesundheitsminister durchgespielt“ worden seien. ..... Welche Farbe aufgrund der Empfehlung der CoV-Kommission vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik, also bei Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Landeshauptleuten sowie Bezirkshauptleuten. (Zitat Ende)

Entschuldigung, was hätte denn dann an diesem Test NICHT funktionieren sollen? Dass die zuständigen Politiker für das Auswürfeln einer frei wählbaren Ampelfarbe nach politischem Gutdünken gerade auf ein Bier sind???

Und - weiter im Zitat: Noch ausständig sind die von Ländern, dem Gesundheitsressort und anderen Ministerien zu erarbeitenden Leitlinien zu Konsequenzen der jeweiligen Ampelschaltung. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, diese würde gerade „finalisiert“. (Zitat Ende)

Herrschaften, ernsthaft?

Ampelfarben - aber was das dann in der Umsetzung heißt "kommt noch"?

Und das auf Basis eines neuen Covid-19-Gesetzes, das im Begutachtungsverfahren noch stärkeren Gegenwind erhält als zu Beginn die ursprüngliche, dann als verfassungswidrig aufgehobene Variante?

Frage: Warum würfeln wir die politisch gerade Höchstverantwortlichen nicht genauso wie die Corona-Ampelfarben?

Politische Fairness, in Theorie und Praxis

Da gab es am 29.4.2020 eine Meldung im Kurier: Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?

Und man las hier - Zitat: Jede derzeit nicht im Gemeinderat vertretene Liste muss auf Landesebene 100 Unterschriften in jedem der 18 Wahlkreise sammeln, für die Bezirksvertretungswahlen sind noch einmal 50 Unterschriften pro Bezirk fällig. Macht in Summe 2.950 Unterschriften für einen Antritt auf allen Ebenen, die voraussichtlich im August gesammelt werden müssen ... Erste Listen wie „Links“, die Bierpartei oder die "Migrantenliste" SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft) forderten in den vergangenen Wochen bereits die Möglichkeit, die Unterstützungserklärungen digital abgeben zu können, um auch in Zeiten des Corona-bedingten Social Distancing eine Chance zu haben. Unterstützung bekommen sie nun von den Neos: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt. Es sei „eine Frage der Fairness, kleineren Gruppen und Parteien den Zugang zur Gemeinderatswahl gerade in diesen Zeiten so gering wie möglich zu machen“, begründet Klubobmann Christoph Wiederkehr die Initiative. (Zitat Ende)

Da denkt man sich als Leser so eines Artikels: "Wow, gerade eine kleinere politische Partei setzt sich für andere solche Parteien ein - also eigentlich die direkte Konkurrenz. SUPER!

Das denkt man sich .... bis .... na ja, zu dem Zeitpunkt, wo man als betroffene Partei und passiv Wahlberechtigter für einen Verfassungseinspruch gegen die jetzt noch unfairer gestaltete Wiener Gemeindewahlordnung 1996 recherchiert. Und dabei in den Wiener Landtagsprotokollen nachliest ... dem also vom 29.4.2020. Und was findet man da bezüglich dieses NEOS-Antrags? NICHTS! Kein Sterbenswörtchen!

Aber Moment! Wie hieß es da im weiteren Verlauf des Kurier-Artikels? Zitat: Eine Beschlussfassung in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 25. Juni wäre ausreichend, heißt es aus dem Grünen Rathausklub – und bis dahin könnte auch noch breites Einverständnis hergestellt werden, denn der Wunsch wäre, dass alle Parteien eine solche Reform mittragen. (Zitat Ende)

Also schauen wir in das Wortprotokoll vom 25.6.2020 - dazwischen war ja keine Landtagssitzung, und danach bis zur Sammlung der Unterstützungserklärungen auch keine mehr. Finden wir da etwas zu vorgesehenen Erleichterungen für die zum Sammeln von Unterstützungserklärungen angehaltenen Kleinparteien? Aber NEIN! Auch keinen NEOS-Antrag, DIESBEZÜGLICH! Sehr wohl welche zu den Wahlkampfkosten-Begrenzungen bzw. -Kontrollen bzw. Sanktionen dazu. Aber statt dem im Kurier angekündigten Antrag der NEOS zur Erleichterung für die Kleinparteien haben die Mandatare dieser Partei sogar einer "last minute"-Vorverlegung der für diese Sammlung vorgesehenen Fristen um eine Woche zugestimmt. Was es den Kleinparteien nicht LEICHTER gemacht hat, sondern NOCH SCHWERER!

Wie nennt man so etwas? Fairness? Worttreue? Vertrauenswürdigkeit? 

Oder fallen einem dazu nicht ganz andere Begriffe ein?

Zum Vergleich - aus dem Statut bzw. damit verbundenen Arbeitsübereinkommen von ARTIKEL EINS frei zitierte Passagen:

Zum Erhalt der Glaubwürdigkeit von EINS - und somit auch der in ihr vertretenen Mitglieder - wird von ihren Mandataren und Funktionsträgern im Sinn der repräsentativen Demokratie die bestmögliche Umsetzung des eigenen Programms bzw. sonstiger Wahlversprechen erwartet.

...

Durch das Versprechen, bestmöglich die gegebenen Wahlversprechen zu erfüllen werden die Mandatare von EINS daher stets auf der Suche nach freien Mehrheiten bei den jeweiligen Inhalten gemäß ihren Wahlversprechen sein, statt sich irgendeiner Parteitaktik und Koalitionszwängen zu unterwerfen.

...

EINS tritt für eine entsprechende Fairness auch gegen politische Mitbewerber ein. Die Mitglieder von EINS wollen gewählt und wiedergewählt werden, weil sie die bessere Politik machen, nicht weil anderen der Zugang erschwert wird!

...

Bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen dieses Statut bzw. Arbeitsübereinkommen ergreift der Vorstand die vorgesehenen Schritte bzw. leitet diese ein.

...

Die an EINS teilnehmenden Gruppierungen anerkennen durch ihren Beitritt derartige Verstöße in ihren Auswirkungen auch als zivilrechtlich klagbar.

...

Wurde die Öffentliche Hand dadurch geschädigt, Wähler oder Bürger in die Irre geführt oder strafrechtlich bedenkliche Handlungen gesetzt, sind durch EINS jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls auch zivilrechtliche Schritte zu erwägen und strafrechtliche Erhebungen einzuleiten.

 

Erkennen Sie einen Unterschied?

ethos zu: Notgroschen statt Hilfspaket

„Seit Mitte März hat die WKW rund 200.000 Anträge für den Härtefallfonds bearbeitet. Mehr als 107 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt. Die Reaktionen der Wiener UnternehmerInnen sind positiv“, berichtet die Wiener Wirtschaftskammer in ihrem Newsletter am 6. August 2020.

Siehe auch hier: https://news.wko.at/news/wien/Bereits-107-Millionen-Euro-ausbezahlt.html

Mit Begeisterung werden alle Unternehmer diese Nachricht aufnehmen, die nicht rechnen können. Alle anderen werden folgende Rechnung anstellen: 107 Mille aufgeteilt auf 200.000 Unternehmen sind durchschnittlich 535 Euro pro Unternehmen! Dazu eine zweite Rechnung: 107 Millionen von den versprochen 39 Milliarden Hilfsgeldern ist ein dreihundertfünfundsechzigstel! Anders gerechnet 0,274 Prozent von 39 Milliarden. So ernst nimmt die Wirtschaftskammer als Standesvertretung ihre Mitglieder! So ernst nimmt der Finanzminister Blümel, der nebenbei noch eine politische Karriere in Wien anstrebt, seine Aussage: „koste es was es wolle!“

Selbst Nicht-Unternehmer werden verstehen, dass es kein Unternehmen dieses Landes von einer Winzigkeit gibt, dass es mit 535 Euro gerettet werden könnte. Selbst Nicht-Zeitungsleser wissen mittlerweile, dass sich ein paar Unternehmen mit Sitz in Wien, aber deshalb noch lange keine österreichischen Unternehmen, ihre Hilfsmillionen nicht über den Umweg der Wirtschaftskammer abgeholt haben.

Die Arbeitsgruppe Ethik stellt dazu folgende Fragen:

  • Wie will der Finanzminister mit staatstragenden Partnern wie der WKW die Wiener Wirtschaft retten?
  • Wie hoch ist der Anteil an Hilfsgeldern für die Top 100 Unternehmen der Stadt, inklusive Betriebe im Eigentum der Stadt Wien?
  • Wie will der Finanzminister, wenn er dann bestenfalls als Vizebürgermeister nach Wien übersiedelt, das höchst verschuldete Bundesland sanieren?
  • Wie viel verdient eigentlich die Wirtschaftskammer als staatstragende Organisation an der Verteilung der sogenannten Hilfsgelder?

Vierter Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2020 23:58
An: Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI; ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV
Cc: DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Vierter Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie unseren vierten Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Wir bitten - neuerlich und nachdrücklich - um Ihre geschätzte Bearbeitung und Beantwortung.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)