Zurückweisung unserer Anfechtung der Wienwahl 2020

Die - nicht wirklich überraschend kommende - Zurückweisung unserer Anfechtung der Wienwahl 2020 durch den Verfassungsgerichtshof. Mit einer durchaus lesenswerten Begründung.

Unser Kommentar samt Schlussfolgerung daraus kommt in Kürze!

DA: Achter Offener Brief zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>

Gesendet: Sonntag, 28. Februar 2021 17:55
An: ARTIKEL EINS (zur Veröffentlichung)
Cc.: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Finanzen Gernot Blümel; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse politische Parteien, Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Siebenter Offener Brief zur Corona-Krise („Wir lassen niemanden zurück!“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie unseren bereits achten Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation - heute mit dem Resümee zu einem Jahr Corona-Pandemie.
Dieser richtet sich eigentlich nicht mehr an Sie (weshalb Sie nur mehr in Cc. stehen) - denn die Hoffnung in Ihrer Richtung haben wir längst aufgegeben. 
Der offene Brief richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes!
Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

Höchstgericht prüft, ob die Wien-Wahl wiederholt werden muss

https://kurier.at/chronik/wien/hoechstgericht-prueft-ob-die-wien-wahl-wiederholt-werden-muss/401132112

Zu dem Artikel - der grundsätzlich durchaus in Ordnung ist (DANKE, Herr Ichner!) - ist einiges zu bemerken:

Das uns als ARTIKEL EINS Wichtige geht, in einem kleinen Satz erwähnt, ziemlich unter - Zitat: „Uns geht es nicht um Amterln im Gemeinderat, sondern um faire Wahlbedingungen“, betont Gerhard Kuchta von der Kleinpartei.

Und dazu muss man wissen, dass die Bundesverfassung und das Verfassungsgerichtshofgesetz hier für den "einfachen Bürger" gar keine andere Möglichkeit vorsieht, als dafür eine Wahlanfechtung einzubringen - und das kann (nach stehender Rechtsprechung des VfGH) erst NACH dem Endergebnis einer Wahl erfolgen!

Wenn also der SÖZ-Obmann Hakan Gördü nichts von einer Wahlwiederholung hält und in der Meldung zitiert meint „Die würde am Ergebnis nichts ändern. Zudem würden wir uns freuen, wenn uns Wahlkampfkosten und -aktivitäten in Corona-Zeiten erspart blieben.“, dann können wir dem ja grundsätzlich beipflichen - aber dazu brauchen wir eben andere Gesetze und andere höchstgerichtliche Entscheidungen! Die einzige Alternative dazu wäre nämlich "Hände falten, Gosch'n halten!"

Dass insbesondere die etablierten Parteien „gelassen“ sind und die Aufregung in Grenzen hält - zumindest in der offiziellen Stellungnahme an den Kurier: No na!

Aber besonders stechen dabei die NEOS heraus. Warum?

Weil das, was sie hier als Gründe "nicht nachvollziehen können" ein Punkt war, den sie selber am 29.4.2020 in ebendiesen Kurier getragen haben: "Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?". Zitat: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt.

Den weiteren höchst merkwürdigen Verlauf in der Sache können Sie in gepackter Form im Beitrag auf der Homepage von ARTIKEL EINS nachlesen.

Und was hat sich auf einmal dermaßen geändert, dass die NEOS ursprünglich selbst medial vermarktete Initiativen nicht mehr nachvollziehen können?

Oh, stimmt - sie sitzen jetzt ja in der Stadtregierung. Was sich bei einem anderen Wahlergebnis bei einer Wiederholung als Glücksfall in Luft auflösen könnte.

Klein(st)partei beeinsprucht Wien-Wahl

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

DA zu: Terroranschlag in Wien

Zum Vorfall konkret gibt es noch viel zu viele Fragezeichen, die einer Klärung bedürfen - vor allem was die Zahl der Täter und ihr Angriffsziel betrifft.

Daher einfach hier und jetzt allgemein zum Geschehen: Was ist "Terror" - und was will er erreichen?

Bemühen wir Wikipedia dazu - Zitat: Der Terror (lateinisch terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. 

Bedenken wir zuerst einmal den Umstand, dass da weder "Ideologie" noch "Religion" vorkommt. Es geht vielmehr um Machtausübung - sieht man auch daran, dass der IS vor allem gegen Glaubensbrüder gekämpft hat. Es ging und geht um den Anspruch auf die Nachfolge des Propheten Mohammed als politisches (!!) und religiöses Oberhaupt aller Muslime. Und richtet(e) sich in der Gewaltausübung vor allem gegen Muslime, die das punkto Anspruch ganz anders gesehen haben oder für solche gekämpft haben, die einem solchen Anspruch entgegen gestanden sind.

Wie generieren solche Organisationen Macht?

Durch Geld (no na), Waffen und Sprengstoff (womit wir auch wieder bei der Frage des Geldes wären) und natürlich durch für die eigenen Zwecke einsetzbare Menschen.

Bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung wäre noch vieles zu tun und einige Luft nach oben. Und es sind einige kritische Fragen dazu angebracht.

Hier und jetzt geht es aber um den anderen wesentlichen Eckpunkt: Den Faktor "Humankapital" - und da sind wir bei den oben erwähnten beiden Punkten: Angst und Schrecken verbreiten - und Menschen gefügig machen. Betrachten wir beides getrennt, denn das scheint gerade hier angebracht!

Warum?

Wo / bei wem wird Angst und Schrecken verbreiten? Na ja, in der davon betroffenen Gesellschaft und vor Ort. Logisch!

Macht es "uns" gefügig? Also würden "wir" uns deswegen dem IS als Selbstmordkommandos anschließen? Wohl nicht!

Wissen das die Hintermänner des Terrors denn nicht?
Aber klar wissen die das!

Womit spekulieren die dann?

Mit "unserem" Fehlverhalten - mit der in uns erzeugten Wut, mit unserem Hass und mit unserer Pauschalverurteilung. Wenn wir die Muslime in unserer Nachbarschaft - die in den meisten Fällen wohl ebenso geschockt sind, ebenso Angst haben, ebenso diese Gräueltaten verurteilen - wie Terroristen und Feinde behandeln, sie in Not bringen und so weiter: AUS DENEN stammt dann das Potential, das Terrororganisationen brauchen. Mit genau dem Persönlichkeitsprofil, das geeignet ist.

So pervers das klingt: Handeln WIR aus unseren Emotionen heraus in dieser Weise falsch, dann machen wir uns genau zu dem Werkzeug, das der Terrorismus zur Machtgenerierung braucht. Der Umweg über UNSER HANDELN erzeugt erst das Potential, das solche Organisationen benötigen.

Nützen wir unsere Vernunft aber dazu, den zukünftigen Zielpersonen für eine Anwerbung klar zu machen, wie solche Organisationen ticken - nämlich mit dem Ziel vor Augen, dass es ihren Gefolgsleuten möglichst schlecht ergangen sein muss um perspektivlos und genug wütend zu sein, dann haben wir gute Karten. Denn dann verlaufen die Grenzlinien in unserer Gesellschaft ganz anders und verbünden sich die Menschen für eine gute Zukunft ALLER - über die Religionen hinweg.

Eine Spinnerei? Blanke Illusion?

Kann sein - aber das liegt an UNS!

DA zu: Ludwig: „Koalition auf Augenhöhe …“

Zitat: Eine „Koalition auf Augenhöhe“: Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im „Wien heute“-Interview versichert, falls es mit NEOS nach den Koalitionsverhandlungen zu einer gemeinsamen Regierung kommt. ... Ludwig stellt klar, dass „nicht alle Anliegen von der jeweiligen Partei zu 100 Prozent durchgesetzt werden können“. Das müsse er „sowohl seinen eigenen Unterstützern als auch denen der NEOS erklären“. ... Es habe sich sehr schnell in den Sondierungsgesprächen gezeigt, „mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden“. (Zitat Ende)

Also zugegeben: Der Herr Bürgermeister hat es geschafft, dass der Autor dieser Zeilen eine Wette verliert. Weil nicht damit zu rechnen war, dass sich der Wiener Bürgermeister sogar auf DIESEN innerparteilichen Hasard einlässt. In einer SPÖ, die bezüglich ihrer sozialdemokratischen Wurzeln und ideologischer Sinnstiftung ohnehin schon letal angeschlagen ist.

Da legt eine Koalitionsverhandlung mit der neoliberalen Haselsteiner-Partei noch heftig eines drauf!

Wie? Es hat sich gezeigt, mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden? Und das waren die NEOS???

Also wenn DAS wahr ist: Was heißt das denn dann für:

1) ... die bisherige Zusammenarbeit mit den GRÜNEN?
2) ... die dann vielleicht doch Plan B-Variante mit ebendiesen?
3) ... die heutige sozialdemokratische Ausrichtung der SPÖ?
4) ... die NEOS? Reiner Mehrheitsbeschaffer gegen Posten??

Ganz egal, es kann jetzt nur mehr NOCH SCHLIMMER kommen, als es eh schon war!

Nehmen wir nur ein klitzekleines, aber doch massives Thema für viele Betroffene her: Den Gehaltscheck für Mieter im Gemeindebau.

Kommt der jetzt (NEOS) - oder kommt der nicht (SPÖ)?

Und erhöhen sich daraus die Mieten im Gemeindebau in der Folge - oder nicht?

Nur damit wir wissen, wovon wir dabei sprechen: Heute erschien die Pressemitteilung der Statistik Austria, dass die durchschnittlichen Hauptmieten von 2015 bis 2019 stark angezogen haben - nämlich um 12,4 Prozent.

Zum Vergleich: Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - waren es im selben Zeitraum und nur bei den Hauptmieten 20,1 Prozent!

Für in den letzten zwei Jahren neu vermietete private Hauptmietwohnungen lag - laut Artikel - die Durchschnittsmiete bei 10,5 Euro pro Quadratmeter.

Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - lag die Bruttomiete im Jahr 2019 pro m2 und Monat ohne Lift bei 9,08 EUR und mit Lift bei 9,54 EUR. Also im Mittelwert um 1,19 EUR unter der DURCHSCHNITTLICHEN Neuvermietung von PRIVATEN Wohnungen!

Und darauf sollen Wohnungssuchende nicht nur jahrelang warten, um dann doch nicht genau die Wohnung zu bekommen, die man eigentlich möchte, sondern auch noch periodisch einen Gehaltscheck legen - und dann zahlt man womöglich noch mehr?

DAS ist der Partner, mit dem sich für die SPÖ (die für DIESE Kostensituation im Gemeindebau verantwortlich zeichnet) die meisten Gemeinsamkeiten ergeben???

Na dann ...

Offener Brief eines Mieterbeirats zu Mieterhöhungen im Wiener Gemeindebau

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 4. Oktober 2020 20:51
An: ÖHGB
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen; SPÖ; Birgit Hebein (GRÜNE); Mag. Lukas Kandlhofer (ÖVP Wien); FPÖ (Bundesgeschäftsstelle); NEOS; Team HC Strache; LINKS; Bierpartei; SÖZ; VOLT; WIFF; Pro 23; ARTIKEL EINS; Demokratische Alternative; Martina Salomon (Kurier); ORF ZiB 2; Radio Wien; ORF Online; Chefredaktion APA; Redaktion Österreich; Die Presse (Chefredaktion); Heute (UBahn-Zeitung); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; KRONE (Chefredaktion); Der Standard (Chefredaktion); Puls 4; ATV; Servus TV; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Offener Brief bezüglich der vorgeschlagenen Mieten-Erhöhung im Gemeindebau

Sehr geehrter Herr Doktor Prunbauer,

Sie finden anbei einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zum o.a. Betreff.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

DA zu: Blümel-Wechsel nur in Wiener Regierung

https://wien.orf.at/stories/3063885/

Zitat aus dem in dem Beitrag verlinkten Video - Wolf: "Das heißt, Sie werden entweder in Wien in die Regierung kommen oder Sie bleiben in der Bundesregierung?" Blümel: "Das sind die wahrscheinlichsten Optionen."

Dazu ist anzumerken: Wir wählen (sofern es dabei bleibt) am 11.10.2020 in Wien die Gremien der LEGISLATIVE. Eine EXEKUTIVE Funktion hat damit im Grund genommen GAR NICHTS zu tun - wäre eine tatsächliche Gewaltenteilung nach dem demokratischen Prinzip der Aufklärung gegeben. Ist es aber nicht. In Wahrheit ist die Legislative nicht - wie es eigentlich verfassungsrechtlich vorgegeben wäre - eine KONTROLL-Instanz für die exekutive Gesetzesausführung, sondern die Mehrheit in der Legislative ist Mittel zum Zweck, um in der Exekutive freie Hand zu haben.

Personen wie Herr Magister Blümel sind ein Paradebeispiel für die heute gelebte verquerte Politpraxis einer korrodierten Gewaltenteilung, die möglichst bald der Vergangenheit angehören sollte. Siehe dazu nicht nur unseren Verfassungsvorschlag auf Bundesebene, sondern auch unser Programm für die Wienwahl 2020, wo wir insbesondere eine Änderung der Stadtverfassung - unter anderem mit Direktwahl der exekutiven Spitze - vorgeschlagen haben.

Aber es fragt sich natürlich: Warum reißen sich die Spitzenpolitiker so um die Top-Exekutivposten?

Geht es dabei NUR um die viel bessere Bezahlung?

Darauf kann man nur antworten: Hoffentlich!

Doch schon aus dem Ibiza-Video und den daraus folgenden weiteren Ermittlungen ergibt sich daran ein berechtigter Zweifel.

Wie sieht das mit dem finanziellen Interesse bei Herrn Magister Blümel aus?

Er betonte in dem Video unter anderem (Zitat): "Ich hab damals eine Bundesfunktion aufgegeben, ... und hab eine Landespartei übernommen, die gerade neun Prozent gehabt hat. Auch damals bin ich gefragt worden, warum man sich das antut - und schon damals ist die Antwort dieselbe: Ich möchte für Wien mitgestalten, und diese Antwort gilt nach wie vor."

Nun, was Herr Magister Blümel hier NICHT erwähnt ist der Umstand, dass er ab November 2015 Wiener Stadtrat war - und zwar NICHT amtsführender Stadtrat.

Natürlich auch mit den damit verbundenen Bezügen.

Spannend ist zu seiner "Amtsausübung" ein Artikel der Kronenzeitung vom 4.9.2017. Zur damit verbundenen Leistung befragt ist bei Herrn Magister Blümel nämlich nachzulesen - Zitat:

* Wir haben vieles ans Licht und in Bewegung gebracht, wie Islamkindergärten und Mindestsicherung.
* Machen uns für Gesundheit, Stadtentwicklung, Infrastruktur, Lobautunnel und 3. Piste stark.
* Bereits 2015 erster Beschlussantrag zu einer Reform der Mindestsicherung
* Wir sprechen die echten Probleme an.
* 252 Beschlussanträge, 49 schriftliche Anträge, 258 schriftliche, 66 mündliche und 3 dringliche Anfragen.
(Zitat Ende)

Aber darüber steht - Zitat: "Anm. d. Red.: Verbucht trotz Nachfragen alle Parteileistungen auf sein Konto als nicht amtsführender Stadtrat."

Wo war denn da SEINE PERSÖNLICHE und BESONDERE Mitgestaltung, die Bezüge in dieser Höhe wert waren ???

Aber andererseits ist im zitierten Video von ihm zu hören - Zitat: "Und dass wir aus den verschiedensten Berichten wissen, dass in Wien die Sozialhilfe auch so ausgebaut wird, ... dass man in Wien teilweise mehr fürs Nichtstun bekommt als in anderen Bundesländern fürs Arbeiten, dann ist das ein Problem, weil es auch eine Ungerechtigkeit gegenüber den Leistungsträgern in der Gesellschaft ist, ..."

Dem ist nichts hinzuzufügen !!!

Zum Vergleich und Nachlesen: Der Änderungsvorschlag der DA für die Wiener Stadtverfassung würde die nicht amtsführenden Stadträte ABSCHAFFEN!

Einmal ganz abgesehen davon, dass ...

1) wir uns immer noch mit Schrecken und Grausen an das Gespräch dreier Mietervertreter mit Herrn Magister Blümel vom 13.1.2016 erinnern und
2) sich - auch aus dem zitierten Video - immer stärker der Eindruck ergibt, dass eine einst "christlich-soziale" ÖVP die schwächelnde und gespaltene FPÖ (+ Team Strache) rechts zu überholen versucht. Wenn DAS erst "mitte-rechts" wäre: Wo ist denn dann der Pannenstreifen?

Corona-Sperrklausel für Kleinparteien?

Wien befindet sich im Vorwahlkampf. Es sind aber nicht SPÖ, Grüne, FPÖ, NEOS und ÖVP, die jetzt schon auf der Straße stehen, sondern die Bierpartei, die Piraten, das Team HC Strache, EINS, LINKS, SÖZ, VOLT sowie Der Wandel und MeinWien, die bis 14. August Unterstützungserklärungen für ihren Wahlantritt sammeln. Trotz Corona-Pandemie darf die Unterschrift nicht online erfolgen, sondern verlangt den persönlichen Kontakt.

.....

Bereits 2016 hatten die NEOS im Nationalrat einen Antrag auf Gesetzesänderung eingebracht, um eine digitale Möglichkeit für Unterstützungserklärung zu schaffen. Dieser war von den Grünen und der FPÖ befürwortet worden, hatte jedoch keine Mehrheit gefunden. Anlässlich der Neuwahlen im Herbst 2019 sprachen sich dann gar alle im Nationalrat vertretenen Parteien für eine Novellierung aus; dennoch wurde sie nicht in Angriff genommen. Dann kam Corona und mit Blick auf die Wien-Wahl stellten abermals NEOS am 29. April 2020 einen Resolutionsantrag im Wiener Gemeinderat. Abgeordnete von NEOS, ÖVP und DAÖ (jetzt: Team HC Strache) stimmten dem Antrag zu, SPÖ, Grüne und FPÖ dagegen.

Aus demokratiewissenschaftlicher Sicht ist dadurch insbesondere das passive Wahlrecht – also das Recht, gewählt zu werden – eingeschränkt. Nicht schon im Landes- oder Bezirksparlament vertretene Parteien sind gleichsam von einer „Corona-Sperrklausel“ (so Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie) betroffen, und die Ausnahmesituation einiger Monate könnte für die gesamte nachfolgende Legislaturperiode Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderats beziehungsweise der Bezirksvertretungen haben. Wäre es schon in Normalzeiten geboten, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um den Zugang zur politischen Beteiligung zu erleichtern, so verlangt die Ausnahmesituation erst recht mehr Bemühen um die Demokratie. Wahlen, Referenden, Volksbegehren, die Sammlung von Unterstützungserklärungen etc. müssen so organisiert werden, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen funktionieren.

Der lesenswerte ganze Artikel: https://www.unsere-zeitung.at/2020/07/20/corona-sperrklausel-fuer-kleinparteien/