Zurückweisung unserer Anfechtung der Wienwahl 2020

Die - nicht wirklich überraschend kommende - Zurückweisung unserer Anfechtung der Wienwahl 2020 durch den Verfassungsgerichtshof. Mit einer durchaus lesenswerten Begründung.

Unser Kommentar samt Schlussfolgerung daraus kommt in Kürze!

Meinung zählt!

 

ARTIKEL EINS hat im eigenen Statut verankert, eine friedliche und gewaltfreie Reformbewegung auf dem Boden der Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu sein. Und im Arbeitsübereinkommen liest man "Selbst wenn es große Kritik am Status Quo gibt bietet dieser die gesetzliche Basis, von der auszugehen und die auch im weiteren Verlauf des eigenen Handelns bestmöglich einzuhalten ist."

Was keine leichte Aufgabe ist, wenn in erlassenen Gesetzen und Verordnungen selbst höherstehendes Recht (Bundesverfassung, Grundfreiheiten, ...) durch den Gesetzgeber und die Exekutive verletzt wird - was der Verfassungsgerichtshof in solchen Fällen dann meist erst Monate später feststellt.

Aber wie gesagt: Wir halten uns an die Gesetze - und deswegen auch von (dann illegalen) Demonstrationen fern, obwohl es auch unsererseits jede Menge an Kritik und Fragen zu der aktuellen Situation gibt. Vor allem weil wir auch nicht ins selbe Eck wie Extremisten, Staatsverweigerer, reine Verschwörungstheoretiker und absichtliche Gesundheitsgefährder gestellt werden wollen. Das ist kontraproduktiv und schadet viel eher, als es Nutzen stiftet.

Was also tun?

Wir wollen auf anderem Weg ein gemeinsames Zeichen setzen, dass wir uns trotz aller (möglicherweise verfassungswidriger) Restriktionen weder mundtot machen noch einschüchtern lassen.

Durch eine gemeinsame Aktion: https://meinungzählt.at/

Es ist technisch "überhaupt nichts Besonderes" - mehr ein wesentliches gemeinsames Signal. Und der Aufruf, die gegebenen Probleme gemeinsam und intelligent zu lösen.

NUTZEN und TEILEN ausdrücklich erwünscht!

Die Bundesgemeinschaft WIR2020 Österreich ist nun Mitglied bei ARTIKEL EINS

Wir freuen uns, die Bundesgemeinschaft WIR2020 Österreich bei ARTIKEL EINS begrüßen zu dürfen!

Die Beschreibung:

„Nicht alle Strukturen sind schlecht, sie sind jedoch oft schlecht verwaltet.“ WIR2020 Österreich haben eine Vision, wie die Kommunikation zwischen Parteien, Politkern und Gemeinschaften im Allgemeinen stattfinden sollte. Nicht das WER, sondern das WIE ist unser Anliegen. Unsere Gemeinschaft unterliegt keinen Zwang und keinem Druck eine bestimmte politische Meinung vertreten zu müssen. Daher soll jedes Mitglied, welches ein öffentliches Amt bekleidet, situationsspezifisch im Sinne der Bürgergemeinschaft frei von politischen Richtungen Entscheidungen treffen. Personen, welche diese Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen, müssen geeignet und qualifiziert sein. Sie sind jederzeit der Bevölkerung durch Veröffentlichung der Entscheidungen zur Rechtfertigung verpflichtet. Im Vordergrund steht die Zusammenarbeit mit allen politischen Akteuren der Republik Österreich. WIR beinhaltet ein Netzwerk aus Personen, welche in ihrem Bereich gut ausgebildet sind und Funktionen für die Allgemeinheit übernehmen können und vor allem auch wollen.

Gesetzeseinspruch und erweiterte Sachverhaltsdarstellung

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Sonntag, 3. Jänner 2021 11:51
An: Politischen Parteien im Nationalrat
Cc.: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Inneres Karl Nehammer; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Gesetzesbeeinspruchung und erweiterte Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beeinspruchen wir - nämlich die politische Partei ARTIKEL EINS und meine Wenigkeit - auf diesem Weg den per heute punkto Begutachtung endenden Änderungsentwurf (Ministerialvorlage zur Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes), da es uns seit in der Früh nicht möglich war, die Beeinspruchung ordnungsgemäß via Parlamentsserver einzubringen.

Außerdem setze ich Sie davon in Kenntnis, dass wir (die Einbringenden von oben) soeben die beiliegende ERWEITERUNG der Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht haben.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Mittwoch, 23. Dezember 2020 13:32
An: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Inneres Karl Nehammer; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse politische Parteien; Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die politische Partei ARTIKEL EINS und meine Wenigkeit als Privatperson soeben die beiliegende Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht haben.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Höchstgericht prüft, ob die Wien-Wahl wiederholt werden muss

https://kurier.at/chronik/wien/hoechstgericht-prueft-ob-die-wien-wahl-wiederholt-werden-muss/401132112

Zu dem Artikel - der grundsätzlich durchaus in Ordnung ist (DANKE, Herr Ichner!) - ist einiges zu bemerken:

Das uns als ARTIKEL EINS Wichtige geht, in einem kleinen Satz erwähnt, ziemlich unter - Zitat: „Uns geht es nicht um Amterln im Gemeinderat, sondern um faire Wahlbedingungen“, betont Gerhard Kuchta von der Kleinpartei.

Und dazu muss man wissen, dass die Bundesverfassung und das Verfassungsgerichtshofgesetz hier für den "einfachen Bürger" gar keine andere Möglichkeit vorsieht, als dafür eine Wahlanfechtung einzubringen - und das kann (nach stehender Rechtsprechung des VfGH) erst NACH dem Endergebnis einer Wahl erfolgen!

Wenn also der SÖZ-Obmann Hakan Gördü nichts von einer Wahlwiederholung hält und in der Meldung zitiert meint „Die würde am Ergebnis nichts ändern. Zudem würden wir uns freuen, wenn uns Wahlkampfkosten und -aktivitäten in Corona-Zeiten erspart blieben.“, dann können wir dem ja grundsätzlich beipflichen - aber dazu brauchen wir eben andere Gesetze und andere höchstgerichtliche Entscheidungen! Die einzige Alternative dazu wäre nämlich "Hände falten, Gosch'n halten!"

Dass insbesondere die etablierten Parteien „gelassen“ sind und die Aufregung in Grenzen hält - zumindest in der offiziellen Stellungnahme an den Kurier: No na!

Aber besonders stechen dabei die NEOS heraus. Warum?

Weil das, was sie hier als Gründe "nicht nachvollziehen können" ein Punkt war, den sie selber am 29.4.2020 in ebendiesen Kurier getragen haben: "Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?". Zitat: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt.

Den weiteren höchst merkwürdigen Verlauf in der Sache können Sie in gepackter Form im Beitrag auf der Homepage von ARTIKEL EINS nachlesen.

Und was hat sich auf einmal dermaßen geändert, dass die NEOS ursprünglich selbst medial vermarktete Initiativen nicht mehr nachvollziehen können?

Oh, stimmt - sie sitzen jetzt ja in der Stadtregierung. Was sich bei einem anderen Wahlergebnis bei einer Wiederholung als Glücksfall in Luft auflösen könnte.

Klein(st)partei beeinsprucht Wien-Wahl

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

Offener Brief eines Mieterbeirats zu Mieterhöhungen im Wiener Gemeindebau

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 4. Oktober 2020 20:51
An: ÖHGB
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen; SPÖ; Birgit Hebein (GRÜNE); Mag. Lukas Kandlhofer (ÖVP Wien); FPÖ (Bundesgeschäftsstelle); NEOS; Team HC Strache; LINKS; Bierpartei; SÖZ; VOLT; WIFF; Pro 23; ARTIKEL EINS; Demokratische Alternative; Martina Salomon (Kurier); ORF ZiB 2; Radio Wien; ORF Online; Chefredaktion APA; Redaktion Österreich; Die Presse (Chefredaktion); Heute (UBahn-Zeitung); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; KRONE (Chefredaktion); Der Standard (Chefredaktion); Puls 4; ATV; Servus TV; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Offener Brief bezüglich der vorgeschlagenen Mieten-Erhöhung im Gemeindebau

Sehr geehrter Herr Doktor Prunbauer,

Sie finden anbei einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zum o.a. Betreff.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung (16.9.2020)