DA zu: Strache darf in Wien wählen

https://kurier.at/chronik/wien/bezirkswahlbehoerde-hat-entschieden-strache-darf-in-wien-waehlen/401003417

Zitat: Bezirkswahlbehörde hat entschieden: Strache darf in Wien wählen ... Bei der Liste HC ist die Freude groß. Peter Westenthaler überlegt indes, Einspruch beim Verwaltungsgericht zu erheben. (Zitat Ende)

Falls sich die Frage ergibt, ob diese Wahlberechtigung bzw. Kandidatur auch Teil unseres umfassenden Einspruchs zum gerade laufenden Wahlvorgang in Wien bzw. die Grundlagen dafür sein wird: NEIN - aus zweierlei Gründen!

Erstens braucht man nur einen Blick in § 1, Abs. 7 des geltenden Meldegesetzes zu tun: "Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat." Dann weiß man daraus: Der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen muss aus dieser Definition heraus noch gar nicht gegeben sein, sondern kann es dann irgendwann später sein - und "das überwiegende Naheverhältnis" ist eine rein subjektive Betrachtung des Gemeldeten. Von außen objektivierbar ist aus dem heraus gar nichts!

Und zweitens gibt es ganz andere Gründe, die eine Anfechtung der Wahl und der Wahlgrundlagen verfassungsrechtlich erfolgversprechend erscheinen lassen. Ganz, ganz andere! Bitte haben Sie noch etwas Geduld - wir arbeiten daran (und wundern uns, wieso das anscheinend bisher noch niemandem aufgefallen ist ... für so gut wie ALLE Wahlordnungen).

Stört uns denn der Antritt von H.C. Strache nicht?

Doch, es stört uns, dass ein Mensch, der für seine politische Auffassung in einem Video eine derart erschütternde Bankrotterklärung abgegeben hat immer noch das Vertrauen von Bürgern erhalten kann.

Es stört uns auch, dass man für den Erhalt von politischer Unterstützung Bier ausschenkt oder heiße Würstel verteilt. Denn da passt das eine zum anderen!

Es stört uns, dass diesbezüglich Gesetz, Anklage und Gericht besser zu einer Bananenrepublik passen als zu einer modernen, rechtsstaatlichen Demokratie und einem EU-Mitglied im Herzen Europas.

Aber der Hauptvorwurf - besser gesagt die Kernfrage dazu - richtet sich an die Bürger und Wähler: Was für einen Anspruch habt Ihr denn noch an eine Politik und einen Politiker, der Euch später regiert - und der dadurch maßgeblich für Euer zukünftiges Wohl und Wehe verantwortlich sein wird?

Das da reicht? SO ein Typ, ein Freibier und heiße Würstel???

Dann bitte wundert Euch später nicht, wenn Eure eigene Zukunft auch dementsprechend ausschaut!