Was steht in unserer Verfassung?

In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) liest man:

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ 

Erleben wir das WIRKLICH so?

Die Realverfassung (eine Beschreibung, wie Abläufe in einem Staat tatsächlich funktionieren) - oder Verfassungsrealität und politische Praxis, wie es das österreichische Parlament auf seiner Homepage selbst schreibt und eine bestehende Diskrepanz zwischen verfassungsmäßiger Theorie und tatsächlich gelebter Praxis einräumt - sieht doch ein wenig anders aus:

In der Geschichte der 2. Republik gab es z.B. bisher nur zwei verbindliche Volksabstimmungen und eine Volksbefragung als bundesweite direktdemokratische Entscheidungen.

Andere Formen der direkten Demokratie wie Volksbegehren und Petitionen werden – ungeachtet der Zahl an Unterstützern – von der amtierenden Politik in ihren Ergebnissen weitestgehend missachtet.

Derzeit wird das „freie Mandat“ nach Artikel 56 des B-VG („Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“) durch den Klubzwang der politischen Parteien ausgehebelt. Auf der Basis koalitionärer Mehrheitsübereinkommen für Regierungsbildungen werden die ursprünglich gegenüber den Wählern abgegebenen Versprechen häufig gebrochen und daher nicht umgesetzt – was einer der vielen Gründe für eine breite Politik(er)verdrossenheit in der Bevölkerung ist.

Aufgrund verzerrender Regulierungen in Wahlordnungen bezüglich der Unterstützungserklärungen und prozentuellen Einzugshürden sowie schikanöser Auflagen für Kleinparteien im Parteiengesetz (z.B. bei auferlegten Kosten für die Rechenschaftsberichte) und anderer Gegebenheiten (z.B. unbalancierte Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk) bleiben die etablierten Parteien unter sich. Der Veränderungswille neuer Gruppierungen bleibt daher realpolitisch wirkungslos!

Screenshot von der Parlaments-Homepage