Höchstgericht prüft, ob die Wien-Wahl wiederholt werden muss

https://kurier.at/chronik/wien/hoechstgericht-prueft-ob-die-wien-wahl-wiederholt-werden-muss/401132112

Zu dem Artikel - der grundsätzlich durchaus in Ordnung ist (DANKE, Herr Ichner!) - ist einiges zu bemerken:

Das uns als ARTIKEL EINS Wichtige geht, in einem kleinen Satz erwähnt, ziemlich unter - Zitat: „Uns geht es nicht um Amterln im Gemeinderat, sondern um faire Wahlbedingungen“, betont Gerhard Kuchta von der Kleinpartei.

Und dazu muss man wissen, dass die Bundesverfassung und das Verfassungsgerichtshofgesetz hier für den "einfachen Bürger" gar keine andere Möglichkeit vorsieht, als dafür eine Wahlanfechtung einzubringen - und das kann (nach stehender Rechtsprechung des VfGH) erst NACH dem Endergebnis einer Wahl erfolgen!

Wenn also der SÖZ-Obmann Hakan Gördü nichts von einer Wahlwiederholung hält und in der Meldung zitiert meint „Die würde am Ergebnis nichts ändern. Zudem würden wir uns freuen, wenn uns Wahlkampfkosten und -aktivitäten in Corona-Zeiten erspart blieben.“, dann können wir dem ja grundsätzlich beipflichen - aber dazu brauchen wir eben andere Gesetze und andere höchstgerichtliche Entscheidungen! Die einzige Alternative dazu wäre nämlich "Hände falten, Gosch'n halten!"

Dass insbesondere die etablierten Parteien „gelassen“ sind und die Aufregung in Grenzen hält - zumindest in der offiziellen Stellungnahme an den Kurier: No na!

Aber besonders stechen dabei die NEOS heraus. Warum?

Weil das, was sie hier als Gründe "nicht nachvollziehen können" ein Punkt war, den sie selber am 29.4.2020 in ebendiesen Kurier getragen haben: "Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?". Zitat: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt.

Den weiteren höchst merkwürdigen Verlauf in der Sache können Sie in gepackter Form im Beitrag auf der Homepage von ARTIKEL EINS nachlesen.

Und was hat sich auf einmal dermaßen geändert, dass die NEOS ursprünglich selbst medial vermarktete Initiativen nicht mehr nachvollziehen können?

Oh, stimmt - sie sitzen jetzt ja in der Stadtregierung. Was sich bei einem anderen Wahlergebnis bei einer Wiederholung als Glücksfall in Luft auflösen könnte.

Auch Kleinparteien wollen auf Stimmzettel

Sie heißen „Mein Wien“, „Artikel 1“ oder „Bierpartei“: So unterschiedlich die Namen, so eint sie ein Ziel: Viele politische Kleinparteien wollen ebenfalls am Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in Wien am 11. Oktober stehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Parteien, die 2015 nicht den Einzug ins Wiener Rathaus geschafft haben, Unterstützungsunterschriften vorlegen. 

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Für mehr Mitbestimmung bzw. direkte Demokratie plädiert auch die Gruppierung „Artikel Eins“. Der Name bezieht sich auf Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die Bewegung setzt sich aus mehreren Initiativen zusammen – darunter die „Planetarier“ oder die „Demokratische Alternative“ von Gerhard Kuchta, der sich 2015 mit der Gemeindebau-Partei erfolglos um den Antritt bei der Wien-Wahl bemüht hat.

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Mindestens 50 Unterschriften im Bezirk

Kleine Listen ohne bisherigen Sitz im Landtag bzw. Gemeinderat oder in der jeweiligen Bezirksvertretung brauchen für einen Antritt eine bestimmte Anzahl an Unterstützungserklärungen. Auf Landesebene sind für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften, für eine Kandidatur für die Bezirksvertretung jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig. Die Einreichfrist läuft bis zum 14. August.

Wahlberechtigte, die einer Partei auf den Stimmzettel verhelfen wollen, können ihre Unterschrift bei der Wahlbehörde, also beim Magistratischen Bezirksamt, leisten. Die Parteien können aber auch notariell beglaubigte Unterschriften selbst sammeln und dann beim Magistrat einreichen. Dort wird geprüft, ob Alter und Hauptwohnsitz der Unterstützer passen.

Ganzer Artikel: https://wien.orf.at/stories/3057834/

 

Anmerkung:

Vielen Dank - nicht nur für die erste mediale Erwähnung, sondern auch für die nun RICHTIGE Darstellung, was die Unterschriftsleistung und -beglaubigung für die Unterstützungserklärungen angeht!