DA: Achter Offener Brief zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>

Gesendet: Sonntag, 28. Februar 2021 17:55
An: ARTIKEL EINS (zur Veröffentlichung)
Cc.: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Finanzen Gernot Blümel; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse politische Parteien, Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Siebenter Offener Brief zur Corona-Krise („Wir lassen niemanden zurück!“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie unseren bereits achten Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation - heute mit dem Resümee zu einem Jahr Corona-Pandemie.
Dieser richtet sich eigentlich nicht mehr an Sie (weshalb Sie nur mehr in Cc. stehen) - denn die Hoffnung in Ihrer Richtung haben wir längst aufgegeben. 
Der offene Brief richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes!
Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

DA zu: VfGH stellt repräsentative über direkte Demokratie

Zitat: "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch."

Nein, das ist nicht bloß "so eine lokale Geschichte" - das hat enorme Tragweite!

Denn was ist die Begründung der Aufhebung?

Zitat: Der VfGH folgte diesem Ansuchen, weil das Vorarlberger Gemeindegesetz in seinen Augen gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie verstößt. Im Landes-Volksabstimmungsgesetz ist derzeit vorgesehen, dass eine derartige Entscheidung des Volkes die Entscheidung des sonst zuständigen Gemeindeorgans ersetzt. Ein solches Modell aber widerspreche „dem repräsentativ-demokratischen System der Gemeindeselbstverwaltung“. Im Mittelpunkt des repräsentativ-demokratischen System stehe nämlich die Gemeindevertretung, die vom Gemeindevolk gewählt wird und der alle anderen Gemeindeorgane für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde verantwortlich sind. Gegen verbindliche Volksabstimmungen gebe es verfassungsrechtlich dann nichts einzuwenden, wenn diesen Abstimmungen eine Willensbildung der Gemeindevertretung zugrunde liege – entweder indem sie die Volksabstimmung selbst einleite oder das Ergebnis für verbindlich erkläre. Dass aber die Gemeindevertretung auch gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden könne, stehe im Widerspruch zum repräsentativ-demokratischen System. Der VfGH hob deshalb jene Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes auf, die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen von Stimmberechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung durchzuführen sind. (Zitat Ende)

Gut, das war jetzt aus dem Medienbericht - hochgestochen, schwer verständlich und so weiter.

In einfachen Worten: Es gibt in der österreichischen Verfassung einerseits die sogenannte "direkte Demokratie" - also Abstimmungen, in denen das Volk direkt und verbindlich entscheidet. Und dann gibt es andererseits die sogenannte "repräsentative Demokratie", in der Politiker entscheiden - nach dem Prinzip des "freien Mandats" (nach dem sie niemandem etwas schuldig sind - nicht einmal den Wählern, nach der Wahl auch ihre davor gegebenen Versprechen einzuhalten).

Und dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs sagt: Wenn eine direktdemokratische Entscheidung nicht sowieso von den Politikern angeordnet wurde (als Feigenblatt für eine Entscheidung, die sie zwar treffen wollen - die ihnen aber ohne "Sanktus des Volkes" zu heiß ist) oder die ihnen vom Ergebnis her eh passt, dann zählt sie in Österreich Nüsse!

Selbst wenn ein von solchen Repräsentanten beschlossenes Gesetz "dem Volk" dieses Recht gibt - es zählt nicht!

In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Hier beginnt die Souveränität des Volkes - und hier endet sie gleich wieder. Ein schneller, schmerzloser Tod!

Wer hat stattdessen in Österreich das Sagen?

Die vom Volk inzwischen per freiem Mandat frei fliegend losgelösten "Repräsentanten". Repräsentanten, die sich übrigens für ihre Wahl oder drohende Abwahl die Regeln per Wahlordnung selbst geben können. Und sollte es dort eng werden, dann kommt halt ein kleines Barriererl dazu. Oder waren Sie etwa der Meinung, die prozentuellen Einzugshürden für Kleinparteien hätte es schon immer gegeben? Weit gefehlt! Die kamen erst hinzu, als die damaligen "Kleinparteien" drohten größer zu werden.

Und wer hat noch das Sagen? Liest man hier wieder im Artikel - Zitat: "... von 15 Privatpersonen angefochten, darunter auch von Eigentümern der Grundstücke, die für die Erweiterung umgewidmet werden sollten."

Alles klar?

Nein???

Weil das doch der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat???

Der Verfassungsgerichtshof - wer ist das noch einmal schnell? 

14 Rechtsexperten - acht nominiert von der Bundesregierung. Unter anderem übrigens der Ex-Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann in den Ermittlungen in der Inseratenaffäre, spätere Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. Dann drei weitere vom Nationalrat und drei vom Bundesrat nominierte Verfassungsrichter. Übrigens kein einziger "Berufsrichter" unter ihnen.

Noch Fragen?

Ja, taktisch blöd, so etwas unmittelbar vor einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wienwahl 2020 zu schreiben.

Aber glauben Sie, als halbwegs Belesener macht man sich noch irgendwelche Hoffnungen auf eine tatsächliche Rechtsstaatlichkeit in Österreich? Selbst beim "richterlosen" verfassungsmäßigen Höchstgericht???

Da mag der Einspruch - direkt dort (darüber kommt nur mehr das sprichwörtlich bekannte "Salzamt") - noch so begründet und wohl bedacht sein: Eine tatsächliche Rechtsprechung im Sinn der Verfassung, der Rechtsstaatlichkeit und des Souveräns nach Artikel 1 unserer Bundesverfassung wäre eine gewaltige Überraschung.

Sorry, no better News!

Und: Nein, eine Verfassung (also der 100jährige Greis, den wir wohl auch am kommenden Nationalfeiertag wieder feiern werden), auf deren Basis ein VfGH derartiges zur Ausschaltung des Souveräns nach Artikel 1 dieses Regelwerks tricksen kann/darf hat nichts von "Schönheit" und "Eleganz".

Wir brauchen eine Neuregelung, die den Herausforderungen von heute gerecht wird!