DA zu: Verfassungsgerichts-Entscheidungen für Wahlen

https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6479120-958092-verfassungsgericht-kippt-regeln-fuer-kle.html

Zitat: Die wegen Corona gerade geänderten Regeln zur Teilnahme kleiner Parteien an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen sind verfassungswidrig. Sie müssen nun noch einmal überarbeitet werden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen (Az.: VerfGH 4/21, VerfGH 20 und 20 A/21). Konkret rügten die Richter die Vorgaben im Wahlgesetz für die Zahl der Unterstützerunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen. Unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie, in denen Kontakte so weit wie möglich vermieden werden müssten, seien die Quoren zu hoch. Das Verfassungsgericht regte eine Absenkung auf 20 bis 30 Prozent des Niveaus vor der Corona-Krise an. 

Wohlgemerkt: Das gilt für die Wahlen in BERLIN!

Und es war nicht die erste Entscheidung dieser Art - in DEUTSCHLAND!

https://www.zeit.de/news/2020-11/12/landtag-muss-wahl-huerden-fuer-kleine-parteien-senken

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/landtag-senkt-huerde-fuer-kleine-parteien-100.html

Wie aber war das in Österreich? Siehe unseren Einspruch gegen die Wienwahl 2020, zu der die Bedingungen für die Kleinparteien sogar noch etwas verschärft wurden.

Und diese Anfechtung wurde ab- bzw. zurückgewiesen!

Weil die Bedingungen - laut unserem Verfassungsgerichtshof hierzulande - durchaus zumutbar sind. Sowohl für die Wähler - seien sie jetzt bettlägrig, in einer CoVid-Risikogruppe etc. etc. - und auch für die Kleinparteien.

Eine reine Ermessensentscheidung durch den Verfassungsgerichtshof!

Durch einen politisch besetzten (!!!) Verfassungsgerichtshof - ohne einen einzigen "Richter von der Pike auf" et cetera, et cetera.

Wir meinen: Das kann und darf so nicht bleiben!

Siehe dazu die vorgeschlagenen Regelungen zur Judikative (Artikel 15, Kapitel 8, 11 und 12) in unserem Verfassungsvorschlag.