Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

DA: P.S. zur Gewalttat in Wien

In den letzten Monaten kann man allein schon aufgrund der CoVid-Problematik verstärkt Sprüche wie "De ghean jo olle .... (wahlfrei einsetzen "aufg'hängt, an die Wand g'stellt, in die Luft g'sprengt ...") hören oder sogar lesen. Und da ganz egal, um welche Seite es geht (wahlfrei einsetzen "Freiheits-Einschränker, Gesundheits-Gefährder, Linke, Rechte, Hiesige, Zuagraaaste, Demonstranten, Gegendemonstranten, Gesetzesbrecher, Polizisten, ...").
Jetzt haben wir gerade erlebt, was Gewalt tut: Mit uns, mit anderen, der ganzen Gesellschaft (vor allem in einer polarisierten), physisch, psychisch, ...
Wenigstens diese Lektion sollten wir mitnehmen: Gewalt ist NIE die Lösung, immer nur ein Problem. Sie ist keine Antwort auf auch nur irgendeine Frage!

DA zu: Terroranschlag in Wien

Zum Vorfall konkret gibt es noch viel zu viele Fragezeichen, die einer Klärung bedürfen - vor allem was die Zahl der Täter und ihr Angriffsziel betrifft.

Daher einfach hier und jetzt allgemein zum Geschehen: Was ist "Terror" - und was will er erreichen?

Bemühen wir Wikipedia dazu - Zitat: Der Terror (lateinisch terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. 

Bedenken wir zuerst einmal den Umstand, dass da weder "Ideologie" noch "Religion" vorkommt. Es geht vielmehr um Machtausübung - sieht man auch daran, dass der IS vor allem gegen Glaubensbrüder gekämpft hat. Es ging und geht um den Anspruch auf die Nachfolge des Propheten Mohammed als politisches (!!) und religiöses Oberhaupt aller Muslime. Und richtet(e) sich in der Gewaltausübung vor allem gegen Muslime, die das punkto Anspruch ganz anders gesehen haben oder für solche gekämpft haben, die einem solchen Anspruch entgegen gestanden sind.

Wie generieren solche Organisationen Macht?

Durch Geld (no na), Waffen und Sprengstoff (womit wir auch wieder bei der Frage des Geldes wären) und natürlich durch für die eigenen Zwecke einsetzbare Menschen.

Bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung wäre noch vieles zu tun und einige Luft nach oben. Und es sind einige kritische Fragen dazu angebracht.

Hier und jetzt geht es aber um den anderen wesentlichen Eckpunkt: Den Faktor "Humankapital" - und da sind wir bei den oben erwähnten beiden Punkten: Angst und Schrecken verbreiten - und Menschen gefügig machen. Betrachten wir beides getrennt, denn das scheint gerade hier angebracht!

Warum?

Wo / bei wem wird Angst und Schrecken verbreiten? Na ja, in der davon betroffenen Gesellschaft und vor Ort. Logisch!

Macht es "uns" gefügig? Also würden "wir" uns deswegen dem IS als Selbstmordkommandos anschließen? Wohl nicht!

Wissen das die Hintermänner des Terrors denn nicht?
Aber klar wissen die das!

Womit spekulieren die dann?

Mit "unserem" Fehlverhalten - mit der in uns erzeugten Wut, mit unserem Hass und mit unserer Pauschalverurteilung. Wenn wir die Muslime in unserer Nachbarschaft - die in den meisten Fällen wohl ebenso geschockt sind, ebenso Angst haben, ebenso diese Gräueltaten verurteilen - wie Terroristen und Feinde behandeln, sie in Not bringen und so weiter: AUS DENEN stammt dann das Potential, das Terrororganisationen brauchen. Mit genau dem Persönlichkeitsprofil, das geeignet ist.

So pervers das klingt: Handeln WIR aus unseren Emotionen heraus in dieser Weise falsch, dann machen wir uns genau zu dem Werkzeug, das der Terrorismus zur Machtgenerierung braucht. Der Umweg über UNSER HANDELN erzeugt erst das Potential, das solche Organisationen benötigen.

Nützen wir unsere Vernunft aber dazu, den zukünftigen Zielpersonen für eine Anwerbung klar zu machen, wie solche Organisationen ticken - nämlich mit dem Ziel vor Augen, dass es ihren Gefolgsleuten möglichst schlecht ergangen sein muss um perspektivlos und genug wütend zu sein, dann haben wir gute Karten. Denn dann verlaufen die Grenzlinien in unserer Gesellschaft ganz anders und verbünden sich die Menschen für eine gute Zukunft ALLER - über die Religionen hinweg.

Eine Spinnerei? Blanke Illusion?

Kann sein - aber das liegt an UNS!

DA zu: Ludwig: „Koalition auf Augenhöhe …“

Zitat: Eine „Koalition auf Augenhöhe“: Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im „Wien heute“-Interview versichert, falls es mit NEOS nach den Koalitionsverhandlungen zu einer gemeinsamen Regierung kommt. ... Ludwig stellt klar, dass „nicht alle Anliegen von der jeweiligen Partei zu 100 Prozent durchgesetzt werden können“. Das müsse er „sowohl seinen eigenen Unterstützern als auch denen der NEOS erklären“. ... Es habe sich sehr schnell in den Sondierungsgesprächen gezeigt, „mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden“. (Zitat Ende)

Also zugegeben: Der Herr Bürgermeister hat es geschafft, dass der Autor dieser Zeilen eine Wette verliert. Weil nicht damit zu rechnen war, dass sich der Wiener Bürgermeister sogar auf DIESEN innerparteilichen Hasard einlässt. In einer SPÖ, die bezüglich ihrer sozialdemokratischen Wurzeln und ideologischer Sinnstiftung ohnehin schon letal angeschlagen ist.

Da legt eine Koalitionsverhandlung mit der neoliberalen Haselsteiner-Partei noch heftig eines drauf!

Wie? Es hat sich gezeigt, mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden? Und das waren die NEOS???

Also wenn DAS wahr ist: Was heißt das denn dann für:

1) ... die bisherige Zusammenarbeit mit den GRÜNEN?
2) ... die dann vielleicht doch Plan B-Variante mit ebendiesen?
3) ... die heutige sozialdemokratische Ausrichtung der SPÖ?
4) ... die NEOS? Reiner Mehrheitsbeschaffer gegen Posten??

Ganz egal, es kann jetzt nur mehr NOCH SCHLIMMER kommen, als es eh schon war!

Nehmen wir nur ein klitzekleines, aber doch massives Thema für viele Betroffene her: Den Gehaltscheck für Mieter im Gemeindebau.

Kommt der jetzt (NEOS) - oder kommt der nicht (SPÖ)?

Und erhöhen sich daraus die Mieten im Gemeindebau in der Folge - oder nicht?

Nur damit wir wissen, wovon wir dabei sprechen: Heute erschien die Pressemitteilung der Statistik Austria, dass die durchschnittlichen Hauptmieten von 2015 bis 2019 stark angezogen haben - nämlich um 12,4 Prozent.

Zum Vergleich: Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - waren es im selben Zeitraum und nur bei den Hauptmieten 20,1 Prozent!

Für in den letzten zwei Jahren neu vermietete private Hauptmietwohnungen lag - laut Artikel - die Durchschnittsmiete bei 10,5 Euro pro Quadratmeter.

Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - lag die Bruttomiete im Jahr 2019 pro m2 und Monat ohne Lift bei 9,08 EUR und mit Lift bei 9,54 EUR. Also im Mittelwert um 1,19 EUR unter der DURCHSCHNITTLICHEN Neuvermietung von PRIVATEN Wohnungen!

Und darauf sollen Wohnungssuchende nicht nur jahrelang warten, um dann doch nicht genau die Wohnung zu bekommen, die man eigentlich möchte, sondern auch noch periodisch einen Gehaltscheck legen - und dann zahlt man womöglich noch mehr?

DAS ist der Partner, mit dem sich für die SPÖ (die für DIESE Kostensituation im Gemeindebau verantwortlich zeichnet) die meisten Gemeinsamkeiten ergeben???

Na dann ...

DA zu: VfGH stellt repräsentative über direkte Demokratie

Zitat: "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch."

Nein, das ist nicht bloß "so eine lokale Geschichte" - das hat enorme Tragweite!

Denn was ist die Begründung der Aufhebung?

Zitat: Der VfGH folgte diesem Ansuchen, weil das Vorarlberger Gemeindegesetz in seinen Augen gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie verstößt. Im Landes-Volksabstimmungsgesetz ist derzeit vorgesehen, dass eine derartige Entscheidung des Volkes die Entscheidung des sonst zuständigen Gemeindeorgans ersetzt. Ein solches Modell aber widerspreche „dem repräsentativ-demokratischen System der Gemeindeselbstverwaltung“. Im Mittelpunkt des repräsentativ-demokratischen System stehe nämlich die Gemeindevertretung, die vom Gemeindevolk gewählt wird und der alle anderen Gemeindeorgane für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde verantwortlich sind. Gegen verbindliche Volksabstimmungen gebe es verfassungsrechtlich dann nichts einzuwenden, wenn diesen Abstimmungen eine Willensbildung der Gemeindevertretung zugrunde liege – entweder indem sie die Volksabstimmung selbst einleite oder das Ergebnis für verbindlich erkläre. Dass aber die Gemeindevertretung auch gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden könne, stehe im Widerspruch zum repräsentativ-demokratischen System. Der VfGH hob deshalb jene Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes auf, die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen von Stimmberechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung durchzuführen sind. (Zitat Ende)

Gut, das war jetzt aus dem Medienbericht - hochgestochen, schwer verständlich und so weiter.

In einfachen Worten: Es gibt in der österreichischen Verfassung einerseits die sogenannte "direkte Demokratie" - also Abstimmungen, in denen das Volk direkt und verbindlich entscheidet. Und dann gibt es andererseits die sogenannte "repräsentative Demokratie", in der Politiker entscheiden - nach dem Prinzip des "freien Mandats" (nach dem sie niemandem etwas schuldig sind - nicht einmal den Wählern, nach der Wahl auch ihre davor gegebenen Versprechen einzuhalten).

Und dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs sagt: Wenn eine direktdemokratische Entscheidung nicht sowieso von den Politikern angeordnet wurde (als Feigenblatt für eine Entscheidung, die sie zwar treffen wollen - die ihnen aber ohne "Sanktus des Volkes" zu heiß ist) oder die ihnen vom Ergebnis her eh passt, dann zählt sie in Österreich Nüsse!

Selbst wenn ein von solchen Repräsentanten beschlossenes Gesetz "dem Volk" dieses Recht gibt - es zählt nicht!

In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Hier beginnt die Souveränität des Volkes - und hier endet sie gleich wieder. Ein schneller, schmerzloser Tod!

Wer hat stattdessen in Österreich das Sagen?

Die vom Volk inzwischen per freiem Mandat frei fliegend losgelösten "Repräsentanten". Repräsentanten, die sich übrigens für ihre Wahl oder drohende Abwahl die Regeln per Wahlordnung selbst geben können. Und sollte es dort eng werden, dann kommt halt ein kleines Barriererl dazu. Oder waren Sie etwa der Meinung, die prozentuellen Einzugshürden für Kleinparteien hätte es schon immer gegeben? Weit gefehlt! Die kamen erst hinzu, als die damaligen "Kleinparteien" drohten größer zu werden.

Und wer hat noch das Sagen? Liest man hier wieder im Artikel - Zitat: "... von 15 Privatpersonen angefochten, darunter auch von Eigentümern der Grundstücke, die für die Erweiterung umgewidmet werden sollten."

Alles klar?

Nein???

Weil das doch der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat???

Der Verfassungsgerichtshof - wer ist das noch einmal schnell? 

14 Rechtsexperten - acht nominiert von der Bundesregierung. Unter anderem übrigens der Ex-Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann in den Ermittlungen in der Inseratenaffäre, spätere Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. Dann drei weitere vom Nationalrat und drei vom Bundesrat nominierte Verfassungsrichter. Übrigens kein einziger "Berufsrichter" unter ihnen.

Noch Fragen?

Ja, taktisch blöd, so etwas unmittelbar vor einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wienwahl 2020 zu schreiben.

Aber glauben Sie, als halbwegs Belesener macht man sich noch irgendwelche Hoffnungen auf eine tatsächliche Rechtsstaatlichkeit in Österreich? Selbst beim "richterlosen" verfassungsmäßigen Höchstgericht???

Da mag der Einspruch - direkt dort (darüber kommt nur mehr das sprichwörtlich bekannte "Salzamt") - noch so begründet und wohl bedacht sein: Eine tatsächliche Rechtsprechung im Sinn der Verfassung, der Rechtsstaatlichkeit und des Souveräns nach Artikel 1 unserer Bundesverfassung wäre eine gewaltige Überraschung.

Sorry, no better News!

Und: Nein, eine Verfassung (also der 100jährige Greis, den wir wohl auch am kommenden Nationalfeiertag wieder feiern werden), auf deren Basis ein VfGH derartiges zur Ausschaltung des Souveräns nach Artikel 1 dieses Regelwerks tricksen kann/darf hat nichts von "Schönheit" und "Eleganz".

Wir brauchen eine Neuregelung, die den Herausforderungen von heute gerecht wird!

Offener Brief eines Mieterbeirats zu Mieterhöhungen im Wiener Gemeindebau

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 4. Oktober 2020 20:51
An: ÖHGB
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen; SPÖ; Birgit Hebein (GRÜNE); Mag. Lukas Kandlhofer (ÖVP Wien); FPÖ (Bundesgeschäftsstelle); NEOS; Team HC Strache; LINKS; Bierpartei; SÖZ; VOLT; WIFF; Pro 23; ARTIKEL EINS; Demokratische Alternative; Martina Salomon (Kurier); ORF ZiB 2; Radio Wien; ORF Online; Chefredaktion APA; Redaktion Österreich; Die Presse (Chefredaktion); Heute (UBahn-Zeitung); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; KRONE (Chefredaktion); Der Standard (Chefredaktion); Puls 4; ATV; Servus TV; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Offener Brief bezüglich der vorgeschlagenen Mieten-Erhöhung im Gemeindebau

Sehr geehrter Herr Doktor Prunbauer,

Sie finden anbei einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zum o.a. Betreff.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Fünfter Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. September 2020 20:03
An: Kanzlei des österr. Bundespräsidenten
Cc: Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI; ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV; DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Fünfter Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

anbei finden Sie unseren bereits fünften Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Wir weisen darauf hin, dass in diesem Brief unter Punkt 6. auch dringend zu ergreifende Maßnahmen enthalten sind.
Andernfalls ersuchen wir Sie um Ihre geschätzte Rückäußerung.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

Buchpräsentation: Baustelle Parlament

Genau zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung, am 1. Oktober 2020, stellt der stellvertretende Vorsitzende von Artikel Eins, Hubert Thurnhofer, sein Buch „Baustelle Parlament“ vor.

Ort: Wiener Akademikerbund
Schlösselgasse 11/1, 1080 Wien
Zeit: 19:00 Uhr
Nur mit Anmeldung unter: wien.akademiker@gmx.at

„Baustelle Parlament“ ist einerseits eine leicht verständliche Einführung in die österreichische Verfassung und gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Die Leser werden auch angeregt, darüber nachzudenken was in unserer Verfassung fehlt, ja fehlen muss, weil sich kein Mensch vor hundert Jahren vorstellen konnte, wie die Welt im Jahr 2020 aussieht. Der Autor selbst liefert viele Beispiele dafür, dass die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist. Das letzte Kapitel des Buches ist einem Vergleich mit der Schweizerischen Verfassung gewidmet. Damit will der Autor aufzeigen, dass es bereits alternative Verfassungen und Verfassungskonzepte gibt, von denen Österreich lernen kann.

Der Artikel 1, so ist der Autor überzeugt, ist übrigens einer der wenigen Artikel im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), der ohne Änderung in jeder neuen Verfassung bestehen bleiben sollte.

Links
Inhalt des Buches
https://www.thurnhofer.cc/communication/usp/kritik-der-reinen-vernunft/644-baustelle-parlament

Kommentar von Erhard Busek
https://www.thurnhofer.cc/communication/usp/kritik-der-reinen-vernunft/657-erhard-busek-ueber-baustelle-parlament

 

DA zu: Generalprobe laut Ministerium „erfolgreich“

https://orf.at/stories/3179066/

Zitat: Am Donnerstag ist die nicht öffentliche Generalprobe für die CoV-Ampel erfolgt – mit ihr werden ab 4. September regionale Vorgehensweisen gegen die Ausbreitung des Coronavirus fixiert. Die letzten Tests hätten „gezeigt, dass die Kommission und damit die Ampelschaltung bereits gut arbeitsfähig sind“, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit. (Zitat Ende)

Bereits gut arbeitsfähig! Hey, super!

Ääääääääh, Moment mal!

Zitat: Aus dem Ministerium hieß es, dass nun „auf Basis der vier vorgegebenen Indikatoren erstmals alle Vorgänge zur Entscheidungsfindung für eine Empfehlung auf Ampelschaltung durch den Gesundheitsminister durchgespielt“ worden seien. ..... Welche Farbe aufgrund der Empfehlung der CoV-Kommission vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik, also bei Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Landeshauptleuten sowie Bezirkshauptleuten. (Zitat Ende)

Entschuldigung, was hätte denn dann an diesem Test NICHT funktionieren sollen? Dass die zuständigen Politiker für das Auswürfeln einer frei wählbaren Ampelfarbe nach politischem Gutdünken gerade auf ein Bier sind???

Und - weiter im Zitat: Noch ausständig sind die von Ländern, dem Gesundheitsressort und anderen Ministerien zu erarbeitenden Leitlinien zu Konsequenzen der jeweiligen Ampelschaltung. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, diese würde gerade „finalisiert“. (Zitat Ende)

Herrschaften, ernsthaft?

Ampelfarben - aber was das dann in der Umsetzung heißt "kommt noch"?

Und das auf Basis eines neuen Covid-19-Gesetzes, das im Begutachtungsverfahren noch stärkeren Gegenwind erhält als zu Beginn die ursprüngliche, dann als verfassungswidrig aufgehobene Variante?

Frage: Warum würfeln wir die politisch gerade Höchstverantwortlichen nicht genauso wie die Corona-Ampelfarben?

DA zu: Blümel-Wechsel nur in Wiener Regierung

https://wien.orf.at/stories/3063885/

Zitat aus dem in dem Beitrag verlinkten Video - Wolf: "Das heißt, Sie werden entweder in Wien in die Regierung kommen oder Sie bleiben in der Bundesregierung?" Blümel: "Das sind die wahrscheinlichsten Optionen."

Dazu ist anzumerken: Wir wählen (sofern es dabei bleibt) am 11.10.2020 in Wien die Gremien der LEGISLATIVE. Eine EXEKUTIVE Funktion hat damit im Grund genommen GAR NICHTS zu tun - wäre eine tatsächliche Gewaltenteilung nach dem demokratischen Prinzip der Aufklärung gegeben. Ist es aber nicht. In Wahrheit ist die Legislative nicht - wie es eigentlich verfassungsrechtlich vorgegeben wäre - eine KONTROLL-Instanz für die exekutive Gesetzesausführung, sondern die Mehrheit in der Legislative ist Mittel zum Zweck, um in der Exekutive freie Hand zu haben.

Personen wie Herr Magister Blümel sind ein Paradebeispiel für die heute gelebte verquerte Politpraxis einer korrodierten Gewaltenteilung, die möglichst bald der Vergangenheit angehören sollte. Siehe dazu nicht nur unseren Verfassungsvorschlag auf Bundesebene, sondern auch unser Programm für die Wienwahl 2020, wo wir insbesondere eine Änderung der Stadtverfassung - unter anderem mit Direktwahl der exekutiven Spitze - vorgeschlagen haben.

Aber es fragt sich natürlich: Warum reißen sich die Spitzenpolitiker so um die Top-Exekutivposten?

Geht es dabei NUR um die viel bessere Bezahlung?

Darauf kann man nur antworten: Hoffentlich!

Doch schon aus dem Ibiza-Video und den daraus folgenden weiteren Ermittlungen ergibt sich daran ein berechtigter Zweifel.

Wie sieht das mit dem finanziellen Interesse bei Herrn Magister Blümel aus?

Er betonte in dem Video unter anderem (Zitat): "Ich hab damals eine Bundesfunktion aufgegeben, ... und hab eine Landespartei übernommen, die gerade neun Prozent gehabt hat. Auch damals bin ich gefragt worden, warum man sich das antut - und schon damals ist die Antwort dieselbe: Ich möchte für Wien mitgestalten, und diese Antwort gilt nach wie vor."

Nun, was Herr Magister Blümel hier NICHT erwähnt ist der Umstand, dass er ab November 2015 Wiener Stadtrat war - und zwar NICHT amtsführender Stadtrat.

Natürlich auch mit den damit verbundenen Bezügen.

Spannend ist zu seiner "Amtsausübung" ein Artikel der Kronenzeitung vom 4.9.2017. Zur damit verbundenen Leistung befragt ist bei Herrn Magister Blümel nämlich nachzulesen - Zitat:

* Wir haben vieles ans Licht und in Bewegung gebracht, wie Islamkindergärten und Mindestsicherung.
* Machen uns für Gesundheit, Stadtentwicklung, Infrastruktur, Lobautunnel und 3. Piste stark.
* Bereits 2015 erster Beschlussantrag zu einer Reform der Mindestsicherung
* Wir sprechen die echten Probleme an.
* 252 Beschlussanträge, 49 schriftliche Anträge, 258 schriftliche, 66 mündliche und 3 dringliche Anfragen.
(Zitat Ende)

Aber darüber steht - Zitat: "Anm. d. Red.: Verbucht trotz Nachfragen alle Parteileistungen auf sein Konto als nicht amtsführender Stadtrat."

Wo war denn da SEINE PERSÖNLICHE und BESONDERE Mitgestaltung, die Bezüge in dieser Höhe wert waren ???

Aber andererseits ist im zitierten Video von ihm zu hören - Zitat: "Und dass wir aus den verschiedensten Berichten wissen, dass in Wien die Sozialhilfe auch so ausgebaut wird, ... dass man in Wien teilweise mehr fürs Nichtstun bekommt als in anderen Bundesländern fürs Arbeiten, dann ist das ein Problem, weil es auch eine Ungerechtigkeit gegenüber den Leistungsträgern in der Gesellschaft ist, ..."

Dem ist nichts hinzuzufügen !!!

Zum Vergleich und Nachlesen: Der Änderungsvorschlag der DA für die Wiener Stadtverfassung würde die nicht amtsführenden Stadträte ABSCHAFFEN!

Einmal ganz abgesehen davon, dass ...

1) wir uns immer noch mit Schrecken und Grausen an das Gespräch dreier Mietervertreter mit Herrn Magister Blümel vom 13.1.2016 erinnern und
2) sich - auch aus dem zitierten Video - immer stärker der Eindruck ergibt, dass eine einst "christlich-soziale" ÖVP die schwächelnde und gespaltene FPÖ (+ Team Strache) rechts zu überholen versucht. Wenn DAS erst "mitte-rechts" wäre: Wo ist denn dann der Pannenstreifen?