Auch Kleinparteien wollen auf Stimmzettel

Sie heißen „Mein Wien“, „Artikel 1“ oder „Bierpartei“: So unterschiedlich die Namen, so eint sie ein Ziel: Viele politische Kleinparteien wollen ebenfalls am Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in Wien am 11. Oktober stehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Parteien, die 2015 nicht den Einzug ins Wiener Rathaus geschafft haben, Unterstützungsunterschriften vorlegen. 

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Für mehr Mitbestimmung bzw. direkte Demokratie plädiert auch die Gruppierung „Artikel Eins“. Der Name bezieht sich auf Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die Bewegung setzt sich aus mehreren Initiativen zusammen – darunter die „Planetarier“ oder die „Demokratische Alternative“ von Gerhard Kuchta, der sich 2015 mit der Gemeindebau-Partei erfolglos um den Antritt bei der Wien-Wahl bemüht hat.

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Mindestens 50 Unterschriften im Bezirk

Kleine Listen ohne bisherigen Sitz im Landtag bzw. Gemeinderat oder in der jeweiligen Bezirksvertretung brauchen für einen Antritt eine bestimmte Anzahl an Unterstützungserklärungen. Auf Landesebene sind für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften, für eine Kandidatur für die Bezirksvertretung jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig. Die Einreichfrist läuft bis zum 14. August.

Wahlberechtigte, die einer Partei auf den Stimmzettel verhelfen wollen, können ihre Unterschrift bei der Wahlbehörde, also beim Magistratischen Bezirksamt, leisten. Die Parteien können aber auch notariell beglaubigte Unterschriften selbst sammeln und dann beim Magistrat einreichen. Dort wird geprüft, ob Alter und Hauptwohnsitz der Unterstützer passen.

Ganzer Artikel: https://wien.orf.at/stories/3057834/

 

Anmerkung:

Vielen Dank - nicht nur für die erste mediale Erwähnung, sondern auch für die nun RICHTIGE Darstellung, was die Unterschriftsleistung und -beglaubigung für die Unterstützungserklärungen angeht!