Von: Gerhard Kuchta (ARTIKEL EINS)
Gesendet: Mittwoch, 15. Juli 2020 08:27
An: Sebastian Kurz; Werner Kogler; Pamela Rendi-Wagner; FPÖ Parlamentsklub; Niki Scherak; Philippa Strache; Margit Kraker; Verfassungsgerichtshof
Cc: APA; KRONE; Kurier; Der Standard; Österreich; Die Presse; Heute; Salzburger Nachrichten; ORF; Puls 4; ATV; Servus TV
Betreff: Zu den geplanten Gesprächen bezüglich Korruptionsbekämpfung und Transparenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die gestrige Meldung im ORF "Grüne sprachen mit RH-Präsidentin über Transparenz", die darin angekündigten Mehrparteien-Gespräche und die begrüßenswerte Einbindung des Rechnungshofs dabei.
Und vorab sei betont, dass ARTIKEL EINS selbstverständlich alle sinnvollen, verhältnismäßigen und zweckdienlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie zur Bekämpfung der Korruption absolut begrüßt.
Allerdings bleibt mir auch nicht erspart, auf die bereits ergangenen Einbringen zur Sinnhaftigkeit und Machbarkeit von bestehenden und geplanten Regelungen diesbezüglich hinzuweisen - die anscheinend bisher ungehört verhallt sind.
Außerdem sei darauf hingewiesen, dass wir aus diversen Kontakten bereits einige unterschiedliche Interpretationen - durchaus auch von kompetenter Seite - in Händen halten, wer denn jetzt wie und wann von den bestehenden Regelungen tatsächlich betroffen sei.
Aber insbesondere wenn ich die in der ORF-Meldung zitierte Äußerung von Herrn Doktor Scherak nachlese - Zitat: „Geht es nach uns, wären alle Parteien und ihre Einnahmen und Ausgaben 365 Tage im Jahr 100 Prozent transparent.“ - klingt das nach Überlegungen, die von einer Machbarkeit und Leistbarkeit für ALLE "Parteien" (Bürgerlisten etc.) weit entfernt sein könnten. Denn damit wären ja dann wohl ALLE politischen Gruppierungen konfrontiert.
Daher: Wir begrüßen die angekündigten Gespräche mit den Parteien, fordern aber die Einbeziehung ALLER Kategorien von betroffenen Gruppierungen - also auch der Kleinparteien und Bürgerlisten et cetera. Also jenen Gruppierungen und wahlwerbenden Parteien, die NICHT oder NOCH nicht in den Genuss hoher Parteienförderungen kommen und daher punkto Machbarkeit und Leistbarkeit der Aufwände mit ganz anderen Gegebenheiten konfrontiert sind.
Schließlich will man ja (hoffentlich) mit den kommenden Regelungen die Transparenz erhöhen und Korruption bekämpfen - und nicht herandrohende kleinteilige politische Konkurrenz über die finanzielle Unleistbarkeit der Auflagen vom politischen Tätigwerden fernhalten. Falls doch wäre das nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch den Grundfreiheiten widersprechend und daher sowohl national als auch auf EU-Ebene klagbar.
Ohne mich jetzt zu einem Sprecher für die außergremialen Parteien und Gruppierungen aufschwingen zu wollen - das steht mir nicht zu (obwohl allein in unserer Partei schon mehrere kleine Gruppierungen vertreten sind) - biete ich mich doch als Gesprächspartner für die anstehenden Beratungen an, da ich aus meiner persönlichen Vergangenheit nicht nur schon einige Erfahrung aus der Sicht einer mittellosen Kleinpartei einbringen kann, sondern als ehemaliger Federführender für die Euro-Umstellung der österreichischen Zahlungs- und Kontoführungssysteme Erfahrungen und Know How diesbezüglich einbringen kann, wie wohl sonst kaum jemand aus dem Parteienbereich am Verhandlungstisch.
Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Kassier)