DA zu: Die neuen CoVid-Maßnahmen

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0008/index.shtml

 
Zitat: Gemäß der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz (1197/A) soll es künftig möglich sein, einen negativen COVID-19-Test als Voraussetzung für das Betreten bestimmter Orte oder Betriebsstätten zu verlangen. Derzeit werden im Gesetz lediglich Abstandsregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen sowie Präventionskonzepte als mögliche Auflagen genannt. Weiter präzisiert ist das Vorhaben nicht, das könnte durch einen Abänderungsantrag erfolgen. Im Epidemiegesetz wollen die Koalitionsparteien normieren, dass von einer etwaigen Registrierungspflicht für VeranstaltungsbesucherInnen nicht nur Veranstaltungen im privaten Wohnbereich, Demonstrationen und Gottesdienste, sondern dezidiert auch Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien ausgenommen sind. 
 
Und jetzt erinnern wir uns zurück an den Oppositionsparteien- und Volksaufstand rund um den 3.1.2020 zum überfallsartig eingebrachten Regierungsantrag bezüglich "Freitesten".
 
Was ist denn der große Unterschied zu dem, was heute inhaltlich auf dem Tisch liegt? Na ja, zuerst einmal dass es nicht mehr "Freitesten" heißt, sondern "Eintrittstesten".
 
Wobei - Zitat: Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist der Unterschied zwischen „Eintrittstest“ und „Freitesten“ in erster Linie ein semantischer.
 
Wobei - weiteres Zitat: „Die Eintrittstests werden angekündigt, ohne dass vorher auch nur mit einem einzigen Vertreter der Branche gesprochen wurde. Solche Tests stellen eine enorme logistische Herausforderung dar, und es bedarf einer einheitlichen und vor allem fälschungssicheren Lösung, die gemeinsam entwickelt werden muss“, so Barracuda-Music-Chef Ewald Tatar. Die IG Österreichische Veranstaltungswirtschaft sei „gerne bereit, alle Maßnahmen umzusetzen, um Veranstaltungen wieder möglich zu machen. Es braucht aber eine gemeinsame Strategie und nicht nur Ankündigungen von Maßnahmen, die wieder nicht zu Ende gedacht sind und deren Chaospotenzial dann auf unserem Rücken ausgetragen wird“, so Tatar ... 
 
Was also ist WIRKLICH der große Unterschied zum Entwurf, der am Wochenenden vom 3.1.2021 solche Wellen geschlagen hat?
 
Na ja, im Grund genommen der, dass die SPÖ jetzt bei dem Affenzirkus mitspielt und daher keine Gesetzesblockade mehr im Bundesrat droht. Unklar ob jetzt aus der Überlegung heraus, nicht als Wirtschaftsschädling dazustehen oder ob sich die SPÖ schon einmal bei der ÖVP als Juniorpartner anbiedern will, falls die demnächst die Grünen als Bauernopfer für das Corona-Desaster entsorgen. Wird schon etwas gebracht haben.
 
Aber gut, diesmal hat es zum neuen Vorschlag in der Begutachtung wenigstens keine Widerstände aus der Bevölkerung gegeben! ....
 
Öhm, warum eigentlich nicht???
 
Na ja, weil die offizielle Begutachtungsfrist ja schon am 3.1.2021 abgelaufen ist. Es hat zu dem, was jetzt auf dem Tisch liegt gar keine öffentliche Begutachtung mehr gegeben!!!
 
Aber gut, die Regierung tut ja wirklich alles - in weiser Voraussicht - um uns vor einer weiteren Ausbreitung des CoVid-Virus zu schützen - in den Schigebieten, in den Pflegeheimen und so weiter. *Zynismus: off*
 
Ein Lichtblick auf dem Horizont ist jedenfalls da: Nein, nicht die Impfung - sondern dass es uns in Tirol offenbar schon wieder soweit gut geht, dass Kitzbühel das in Wengen wegen zu großer CoVid-Beeinträchtigung abgesagte Rennen kurzer Hand auch noch dazu übernehmen kann.
 
Apropos Impfungen! Klar, dass das jetzt "Eintrittstesten" oder "Reintesten" (statt "Freitesten" - das geht ja gaaaar nicht) bloß der politische und verfassungsrechtliche Fuß in der Tür ist, um Ungeimpfte ein- bzw. aus dem öffentlichen Leben und den Annehmlichkeiten (Reisen, Veranstaltungen, Gastronomie, ...) auszusperren.
 
Nein, natürlich ist das dann KEIN Impfzwang - weil man kann sich ja dann freiwillg entscheiden, so zu leben. Wie nannte das der Herr WKÖ-Präsident Mahrer? "Man kann Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln."
 
Wobei sich angesichts der ausschließlich binären und uns aufgedrängten Option "entweder impfen - oder ein-/ausgesperrt sein auf ewig" immer mehr die Frage aufdrängt, was es mit dieser Impfung WIRKLICH auf sich hat!

Gesetzeseinspruch und erweiterte Sachverhaltsdarstellung

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Sonntag, 3. Jänner 2021 11:51
An: Politischen Parteien im Nationalrat
Cc.: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Inneres Karl Nehammer; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Gesetzesbeeinspruchung und erweiterte Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beeinspruchen wir - nämlich die politische Partei ARTIKEL EINS und meine Wenigkeit - auf diesem Weg den per heute punkto Begutachtung endenden Änderungsentwurf (Ministerialvorlage zur Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes), da es uns seit in der Früh nicht möglich war, die Beeinspruchung ordnungsgemäß via Parlamentsserver einzubringen.

Außerdem setze ich Sie davon in Kenntnis, dass wir (die Einbringenden von oben) soeben die beiliegende ERWEITERUNG der Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht haben.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Mittwoch, 23. Dezember 2020 13:32
An: Bundeskanzler Sebastian Kurz; Vizekanzler Werner Kogler; BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober; BM für Inneres Karl Nehammer; Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen; Diverse politische Parteien; Diverse österreichische Medien; Diverse Medien im restlichen deutschsprachigen Raum
Betreff: Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die politische Partei ARTIKEL EINS und meine Wenigkeit als Privatperson soeben die beiliegende Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht haben.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

DA zu: Debatte über Einführung eines digitalen Euro nimmt Fahrt auf

https://orf.at/stories/3191526/

Zitat: Die Debatte über die mögliche Einführung eines digitalen Euro in Europa nimmt zunehmend Fahrt auf. Ein solcher E-Euro wäre eine elektronische Form von Zentralbankgeld und könnte von der breiten Bevölkerung genutzt werden. „Er würde Bargeld ergänzen, nicht ersetzen“, sagte der Direktor der Europäischen Zentralbank (EZB), Fabio Panetta, heute auf einer Bundesbankkonferenz zum Zahlungsverkehr. „Zusammen würden diese zwei Arten von Geld für alle zugänglich sein, was größere Wahlmöglichkeiten und Zugang zu einfachen, kostenlosen Bezahlwegen bietet.“ Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz rief die EZB zu einer raschen Entscheidung auf. (Zitat Ende)

Und wenn man - als auch nur halbwegs Kundiger auf diesem Gebiet - so etwas liest, dann bekommt man eine fürchterliche Wut im Bauch!

Warum?

Weil hier ein riesengroßer Unterschied besteht - zwischen einerseit elektronischen Zahlungen in einer Währung und andererseits der Schaffung einer separaten Digitalwährung, also dem "E-Euro"!

Was ist der Unterschied?

Bei elektronischen Zahlungen in Euro geben Sie - statt dafür Bargeld in der Brieftasche zu haben - über ein Autorisierungsmedium (meist Karte und Code) Ihrer Hausbank den Auftrag, diesen Betrag von Ihrem (Kreditkarten-)Konto abbuchen zu lassen. Und das war es schon. Das funktioniert heute auch, das gibt es seit vielen Jahrzehnten!

Eine Digitalwährung hingegen ist eine eben separate WÄHRUNG - mit meist auch einem separaten Kurs, der sich separat von anderen Währungen je nach Marktlage entwickelt (siehe das leidige Beispiel Bitcoin) und einer separaten (mehr oder minder "tragfesten") Währungssicherung - beim "richtigen" Euro z.B. den gesamten verfügbaren Gold- und Devisenreserven der EZB.

Beim einen - nämlich elektronischen Zahlungen in Euro - zahlen Sie immer den Betrag, der in Euro auf dem Kassenbon steht (einmal abgesehen von diversen Kontoführungsspesen etc.). Und Ihr Euro-Guthaben ist so lange in dieser Höhe als Einlage vorhanden, solange Ihre Hausbank und die EZB nicht pleite gehen.

Bei Guthaben und Zahlungen in einer parallelen Digitalwährung ist das völlig anders! Da kann es sein, dass Sie einmal 6 Euro für dieselbe Ware (mit Wert 6 Euro) bezahlen, einmal nur 5, 3 oder 10, 20 oder 50. Je nach Kurs und Umrechnung!

Ja es kann sogar sein, dass von Ihrem Guthaben auch ohne Konkurs von EZB und Hausbank einfach nichts mehr da ist - je nach "Kleingedrucktem" in der Kurssicherung dieser von Ihnen zu Lasten "echter" Euro gekauften und benutzten Digitalwährung!

Und jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Solche Leute wie die Herren Panetta und Scholz wissen nicht, von welchen Unterschieden sie da reden - oder sie wissen es sehr wohl und führen bloß die Leute hinters Licht.

Die Konsequenz ist aber in beiden Fällen dieselbe: Sie haben in ihrer Funktion nichts zu suchen!

Die Rettung? Wirklich?

 

Bitte einfach dieses Video (Ausschnitt aus dem ZDF Heute-Journal vom 20.11.2020 - ab Minute 7:44) anschauen und sich selber ein Bild machen, auf welcher konkreten Basis unser Herr Gesundheitsminister am 16.11.2020 im Interview für Puls 24 bei Minute 10.45 gesagt hat: „Und das Ziel ist ja, dass dieser Lockdown so lange anhält, bis dass wir den Impfstoff haben.“

https://www.puls24.at/video/corona-buergerforum-laut-anschober-wird-es-in-spitaelern-naechste-woche-eng/short

 

DA zu: Fucking wird in Fugging umbenannt

https://www.derstandard.at/story/2000122024571/fucking-wird-in-fugging-umbennant

Warum ist ausgerechnet das - in Zeiten, wo es wirklich Wichtigeres und Dringenderes gibt (z.B. eine genauere Analyse zu "Hohe Übersterblichkeit in zweiter Welle") - einen Extra-Beitrag der DA wert?

Weil das Wort "Fucking" an sich im Deutschen keine Bedeutung hat. Erst aus dem Englischen generiert sich der sexuelle Bezug und die diesbezügliche "internationale Berühmtheit".

Was allein schon die Frage nach sich zieht, ob sich ein irgendwo fiktiv (wieder so ein Wort) existierender Ort "Krzlwrzlbrz" irgendwann wird umbenennen müssen, weil "Krzlwrzlbrz" im ausgedachten Südwest-Klingonisch einer ausgedachten Fernsehserie "Arschloch" bedeutet.

Aber auch viel konkreteren Bezug hat - nämlich zum Beispiel zum Wort "Neger". Ich erinnere mich noch gut, dass vor vielen Jahrzehnten das Wort "Neger" im deutschen Sprachgebrauch die korrekte, ehrenhafte Ansprache war - weil aus dem anthropologischen "Negroid" abgeleitet (siehe unser damals nur vierbändiges Duden-Lexikon). Damals waren "Farbiger", "Schwarzer" etc. die Abwertungen!

Und heute? Wieso hat sich das umgekehrt? Ganz einfach, aus der amerikanisch-englischen und durchaus abwertend gebrauchten Bezeichnung "Nigger" für schwarze Sklaven!

Wir haben im Deutschen brav diese Wertigkeit nachgeturnt: Aus Gut wurde Böse - und vice versa!

Wir diskutieren darüber, wie wir jetzt das Kinderbuch "Zehn kleine Negerlein" nennen, ob "Mohrenköpfe" noch so heißen dürfen, vom "Mohr im Hemd" nur mehr das Hemd übrig bleiben darf und so weiter. Folglich auch, wie wir die "Zigeunersauce" und den "Zigeunerspieß" umbenennen - und von der wunderschönen Operette "Der Zigeunerbaron" bleibt wahrscheinlich nur mehr der Artikel übrig - weil Adelige sind ja auch schon längst Geschichte!

Hat sich - und da liegt das Motiv dieses Beitrags - dadurch etwas an der Einstellung zu den Betroffenen geändert - weil sie nicht mehr "Neger", sondern "Schwarze" oder "Farbige" heißen? Weil es nicht mehr "Zigeuner" sind, sondern "Roma" oder "Sinti"?

Ja, es ist NOCH SCHLIMMER geworden! Nicht wegen der Bezeichnung oder deren Veränderung, sondern weil wir uns heute NOCH MEHR gegeneinander hetzen lassen als früher.

In "Fugging" statt "Fucking" wird deswegen auch nicht weniger Geschlechtsverkehr stattfinden.

Wir haben bloß das Schaufenster neu dekoriert. Das "Produkt" ist immer noch dasselbe, wenn nicht sogar noch armseliger geworden.

Und für diese Oberflächlichkeit haben wir - da wie dort - sehr viel Geld in die Hand genommen, das zur TATSÄCHLICHEN Lösung grundlegender Probleme besser angelegt gewesen wäre!

P.S.: Keine Sorge, die Sterblichkeits-Thematik bei CoVid19 kommt - neben vielem, vielem, was derzeit eine angebrachte Besorgnis erregt - gesammelt im baldigen bereits SIEBENTEN Offenen Brief zur Corona-Krise.

Sechster Offener Brief der DA zur Corona-Krise

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 23. November 2020, 09:49
An: Kanzlei des österr. Bundespräsidenten; Bundeskanzleramt; Vizekanzler; Sozialministerium; Ministerbüro BMI
Cc: ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; ARTIKEL EINS; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung; News; Puls 4; ATV; Servus TV; DPA; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Tagesschau; Bild; SRF; Neue Züricher Zeitung; Vorstand DA
Betreff: Sechster Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie unseren bereits sechsten Offenen Brief zur derzeitigen Krise und Situation.

Für die "Demokratische Alternative"
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)

Anfechtung der Wienwahl 2020 und GWO 1996 beim VfGH (6.11.2020)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:30
An: OSZE
Cc: Bei der Wienwahl 2020 angetretene Parteien, Diverse österreichische Medien
Betreff: Anfechtung der Wienwahl 2020 und der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 beim VfGH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teile ich Ihnen - für die wahlwerbende Partei ARTIKEL EINS und im eigenen Namen - zu Ihrer Information mit, dass mit heutigem Tag die Wienwahl 2020 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 verfassungsrechtlich beeinsprucht wurde. Die eingebrachte Anfechtung im Detail finden Sie HIER.

Da Wahlanfechtungen derzeit - begreiflicher Weise - einen üblen Beigeschmack haben scheint es angebracht, auf einige Unterscheidungsmerkmale und Fakten hinzuweisen und die Gründe für die Anfechtung punktuell zusammenzufassen:

 

Der wichtigste Punkt - das Motiv - gleich vorweg:

Hier geht es NICHT darum, in einer Neuaustragung statt jemand anderem "etwas zu werden", sondern um faire, möglichst gleich gehaltene Antritts-Chancen auch für kleine wahlwerbende Parteien - also NICHT bloß um ARTIKEL EINS und ihre Mitglieder, sondern AUCH die politischen Mitbewerber. Das möglichst nachhaltig und flächendeckend.

 

Dafür soll diese Wahlanfechtung eine möglichst gute Basis legen, da nach Inhalt des Antrags hier derzeit wesentliche Grundlagen verletzt werden - und das über die AUCH erwähnenswerte CoVid19-Problematik hinausgehend. Diese sind:

  • Verfassungswidrigkeit / Unverhältnismäßigkeit einzelner Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - insbesondere
  • Wahlwerbende Parteien zweierlei Maßes aufgrund bloß historischer Gegebenheiten
  • Ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern
  • Behinderung bestimmter Personengruppen bei der Ausübung ihres Rechts auf Unterstützung von Wahlwerbern
  • Grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik (Unterstützungserklärungen vs. Stimmabgabe)
  • Keine gesetzlich vorgesehene Einspruchs-/Beschwerdemöglichkeit für die Entscheidung über Wahlvorschläge und
  • systematische Ausklammerung von Kleinparteien bei der Mitentscheidung in Wahlkommissionen
  • Erzeugte Furcht durch den „Zwang zum offenen Bekenntnis“ bei Unterstützungserklärungen
  • Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens - insbesondere
  • Entscheidende Wahlhandlungen aufgrund unrichtiger Wählerverzeichnisse
  • Mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen
  • Amtlich schon vorliegende Urkunden werden unnotwendiger Weise „auf Rundreise geschickt“

 

Zum Unterschied von aktuellen Überlegungen bei der US-Wahl: Diese Vorhalte sind nicht nur beweisbar, sondern auch bewiesen (im Antrag angeführt bzw. sogar beigelegt).

Gerne hätten wir diese Anfechtung und den Einspruch schon frühzeitig eingebracht, um sowohl der Öffentlichen Hand (Steuer-)Geld als auch den Wählern Aufwand zu ersparen. Leider lässt die stehende Rechtsprechung des VfGH so eine frühzeitige Anfechtung nicht zu - was ebenfalls ein Anlass sein sollte, um über grundlegende Reformen nachzudenken!

 

Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Beschwerdeführer)

 

DA zu: Ludwig: „Koalition auf Augenhöhe …“

Zitat: Eine „Koalition auf Augenhöhe“: Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im „Wien heute“-Interview versichert, falls es mit NEOS nach den Koalitionsverhandlungen zu einer gemeinsamen Regierung kommt. ... Ludwig stellt klar, dass „nicht alle Anliegen von der jeweiligen Partei zu 100 Prozent durchgesetzt werden können“. Das müsse er „sowohl seinen eigenen Unterstützern als auch denen der NEOS erklären“. ... Es habe sich sehr schnell in den Sondierungsgesprächen gezeigt, „mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden“. (Zitat Ende)

Also zugegeben: Der Herr Bürgermeister hat es geschafft, dass der Autor dieser Zeilen eine Wette verliert. Weil nicht damit zu rechnen war, dass sich der Wiener Bürgermeister sogar auf DIESEN innerparteilichen Hasard einlässt. In einer SPÖ, die bezüglich ihrer sozialdemokratischen Wurzeln und ideologischer Sinnstiftung ohnehin schon letal angeschlagen ist.

Da legt eine Koalitionsverhandlung mit der neoliberalen Haselsteiner-Partei noch heftig eines drauf!

Wie? Es hat sich gezeigt, mit welcher Partei es eher möglich sein wird, Übereinstimmungen zu finden? Und das waren die NEOS???

Also wenn DAS wahr ist: Was heißt das denn dann für:

1) ... die bisherige Zusammenarbeit mit den GRÜNEN?
2) ... die dann vielleicht doch Plan B-Variante mit ebendiesen?
3) ... die heutige sozialdemokratische Ausrichtung der SPÖ?
4) ... die NEOS? Reiner Mehrheitsbeschaffer gegen Posten??

Ganz egal, es kann jetzt nur mehr NOCH SCHLIMMER kommen, als es eh schon war!

Nehmen wir nur ein klitzekleines, aber doch massives Thema für viele Betroffene her: Den Gehaltscheck für Mieter im Gemeindebau.

Kommt der jetzt (NEOS) - oder kommt der nicht (SPÖ)?

Und erhöhen sich daraus die Mieten im Gemeindebau in der Folge - oder nicht?

Nur damit wir wissen, wovon wir dabei sprechen: Heute erschien die Pressemitteilung der Statistik Austria, dass die durchschnittlichen Hauptmieten von 2015 bis 2019 stark angezogen haben - nämlich um 12,4 Prozent.

Zum Vergleich: Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - waren es im selben Zeitraum und nur bei den Hauptmieten 20,1 Prozent!

Für in den letzten zwei Jahren neu vermietete private Hauptmietwohnungen lag - laut Artikel - die Durchschnittsmiete bei 10,5 Euro pro Quadratmeter.

Im Wiener Gemeindebau - nimmt man das Beispiel des sicher nicht sonderlich atypischen Hugo Breitner Hofes her - lag die Bruttomiete im Jahr 2019 pro m2 und Monat ohne Lift bei 9,08 EUR und mit Lift bei 9,54 EUR. Also im Mittelwert um 1,19 EUR unter der DURCHSCHNITTLICHEN Neuvermietung von PRIVATEN Wohnungen!

Und darauf sollen Wohnungssuchende nicht nur jahrelang warten, um dann doch nicht genau die Wohnung zu bekommen, die man eigentlich möchte, sondern auch noch periodisch einen Gehaltscheck legen - und dann zahlt man womöglich noch mehr?

DAS ist der Partner, mit dem sich für die SPÖ (die für DIESE Kostensituation im Gemeindebau verantwortlich zeichnet) die meisten Gemeinsamkeiten ergeben???

Na dann ...

DA zu: VfGH stellt repräsentative über direkte Demokratie

Zitat: "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch."

Nein, das ist nicht bloß "so eine lokale Geschichte" - das hat enorme Tragweite!

Denn was ist die Begründung der Aufhebung?

Zitat: Der VfGH folgte diesem Ansuchen, weil das Vorarlberger Gemeindegesetz in seinen Augen gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie verstößt. Im Landes-Volksabstimmungsgesetz ist derzeit vorgesehen, dass eine derartige Entscheidung des Volkes die Entscheidung des sonst zuständigen Gemeindeorgans ersetzt. Ein solches Modell aber widerspreche „dem repräsentativ-demokratischen System der Gemeindeselbstverwaltung“. Im Mittelpunkt des repräsentativ-demokratischen System stehe nämlich die Gemeindevertretung, die vom Gemeindevolk gewählt wird und der alle anderen Gemeindeorgane für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde verantwortlich sind. Gegen verbindliche Volksabstimmungen gebe es verfassungsrechtlich dann nichts einzuwenden, wenn diesen Abstimmungen eine Willensbildung der Gemeindevertretung zugrunde liege – entweder indem sie die Volksabstimmung selbst einleite oder das Ergebnis für verbindlich erkläre. Dass aber die Gemeindevertretung auch gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden könne, stehe im Widerspruch zum repräsentativ-demokratischen System. Der VfGH hob deshalb jene Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Landes-Volksabstimmungsgesetzes auf, die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen von Stimmberechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung durchzuführen sind. (Zitat Ende)

Gut, das war jetzt aus dem Medienbericht - hochgestochen, schwer verständlich und so weiter.

In einfachen Worten: Es gibt in der österreichischen Verfassung einerseits die sogenannte "direkte Demokratie" - also Abstimmungen, in denen das Volk direkt und verbindlich entscheidet. Und dann gibt es andererseits die sogenannte "repräsentative Demokratie", in der Politiker entscheiden - nach dem Prinzip des "freien Mandats" (nach dem sie niemandem etwas schuldig sind - nicht einmal den Wählern, nach der Wahl auch ihre davor gegebenen Versprechen einzuhalten).

Und dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs sagt: Wenn eine direktdemokratische Entscheidung nicht sowieso von den Politikern angeordnet wurde (als Feigenblatt für eine Entscheidung, die sie zwar treffen wollen - die ihnen aber ohne "Sanktus des Volkes" zu heiß ist) oder die ihnen vom Ergebnis her eh passt, dann zählt sie in Österreich Nüsse!

Selbst wenn ein von solchen Repräsentanten beschlossenes Gesetz "dem Volk" dieses Recht gibt - es zählt nicht!

In Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung steht: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Hier beginnt die Souveränität des Volkes - und hier endet sie gleich wieder. Ein schneller, schmerzloser Tod!

Wer hat stattdessen in Österreich das Sagen?

Die vom Volk inzwischen per freiem Mandat frei fliegend losgelösten "Repräsentanten". Repräsentanten, die sich übrigens für ihre Wahl oder drohende Abwahl die Regeln per Wahlordnung selbst geben können. Und sollte es dort eng werden, dann kommt halt ein kleines Barriererl dazu. Oder waren Sie etwa der Meinung, die prozentuellen Einzugshürden für Kleinparteien hätte es schon immer gegeben? Weit gefehlt! Die kamen erst hinzu, als die damaligen "Kleinparteien" drohten größer zu werden.

Und wer hat noch das Sagen? Liest man hier wieder im Artikel - Zitat: "... von 15 Privatpersonen angefochten, darunter auch von Eigentümern der Grundstücke, die für die Erweiterung umgewidmet werden sollten."

Alles klar?

Nein???

Weil das doch der Verfassungsgerichtshof so entschieden hat???

Der Verfassungsgerichtshof - wer ist das noch einmal schnell? 

14 Rechtsexperten - acht nominiert von der Bundesregierung. Unter anderem übrigens der Ex-Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann in den Ermittlungen in der Inseratenaffäre, spätere Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. Dann drei weitere vom Nationalrat und drei vom Bundesrat nominierte Verfassungsrichter. Übrigens kein einziger "Berufsrichter" unter ihnen.

Noch Fragen?

Ja, taktisch blöd, so etwas unmittelbar vor einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wienwahl 2020 zu schreiben.

Aber glauben Sie, als halbwegs Belesener macht man sich noch irgendwelche Hoffnungen auf eine tatsächliche Rechtsstaatlichkeit in Österreich? Selbst beim "richterlosen" verfassungsmäßigen Höchstgericht???

Da mag der Einspruch - direkt dort (darüber kommt nur mehr das sprichwörtlich bekannte "Salzamt") - noch so begründet und wohl bedacht sein: Eine tatsächliche Rechtsprechung im Sinn der Verfassung, der Rechtsstaatlichkeit und des Souveräns nach Artikel 1 unserer Bundesverfassung wäre eine gewaltige Überraschung.

Sorry, no better News!

Und: Nein, eine Verfassung (also der 100jährige Greis, den wir wohl auch am kommenden Nationalfeiertag wieder feiern werden), auf deren Basis ein VfGH derartiges zur Ausschaltung des Souveräns nach Artikel 1 dieses Regelwerks tricksen kann/darf hat nichts von "Schönheit" und "Eleganz".

Wir brauchen eine Neuregelung, die den Herausforderungen von heute gerecht wird!